Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten: Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden.
- Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten – Verträge dennoch oft rechtswirksam
- Beschwerden in 2018 weiter gestiegen – gesetzliche Vorschriften wirkungslos
- Bestätigungslösung für Gewinnspielebereich auf alle Vertragsarten ausweiten
Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung – allerdings ohne erkennbare Wirkung. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung ist 2018 sogar weiter gestiegen.
Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Ausweitung der Bestätigungslösung auf alle Vertragsarten. Diese Regelung hat bei Gewinnspiel-Verträgen zu einem erheblichen Rückgang von Werbeanrufen geführt.
Telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam
Noch immer klagen viele Verbraucher über unerwünschte Anrufe, in denen zum Beispiel für Zeitungsabonnements, Telefontarife, Reisen oder aktuell auch für Energielieferverträge geworben wird. Ohne vorherige Einwilligung ist Telefonwerbung seit 2009 verboten. Unternehmen dürfen Verbraucher nur dann telefonisch über Produkte informieren, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. „Trotzdem sind telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam. Mit der Bestätigungslösung bei Gewinnspieleverträgen wurde diesen unlauteren Geschäftspraktiken ein Riegel vorgeschoben. Die telefonisch geschlossenen Verträge werden erst rechtskräftig, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden“, betont Petra Hegemann, Juristin von der Verbraucherzentrale Berlin.
Bestätigungslösung muss ausgeweitet werden
Anders sieht es aus bei Verträgen mit Telefondienstleistern, Versicherungen oder Energieversorgern. Auf diese Branchen hat das Anti-Abzocke-Gesetz keine Auswirkung. Die Gefahr ist groß, dass Verbrauchern durch offensive Verkaufstaktiken und unlautere Tricks am Telefon unliebsame Verträge untergeschoben werden. „Die Ankündigung der Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen einzuführen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Hegemann. „Allerdings fordern wir die Ausweitung der Bestätigungslösung auch auf andere Vertragsarten, um unseriösen Unternehmen den wirtschaftlichen Anreiz zu nehmen“.
Zu Fragen rund um das Thema Telefonwerbung oder bei untergeschobenen Verträgen bietet die Verbraucherzentrale Berlin Rechtsberatung und Informationen unter www.verbraucherzentrale.berlin/beratung-be an.