Bundesweit gilt diese Regelung bereits seit Jahresbeginn. Mit der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht, die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ist es Unternehmen und Dienstleistern untersagt, einen Aufpreis für gängige bargeldlose Bezahlmethoden zu verlangen. Dazu zählen unter anderem auch verbreitete Kreditkarten, wie zum Beispiel Visa und Mastercard.
In den Taxen der Hauptstadt wurde jedoch weiterhin eine Gebühr von 1,50 Euro für die bargeldlose Bezahlung mit EC- und Kreditkarten bei Taxifahrten fällig. Grund hierfür war eine Regelung über Beförderungsentgelte im Berliner Taxiverkehr, in der dieser Zuschlag festgeschrieben war. Nicht nur Taxikunden sondern auch die Verbraucherzentrale Berlin waren mit dieser Berliner Sonderreglung alles andere als glücklich. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstieß der Zuschlag für EC- und Kreditkarten gegen wettbewerbsrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften.
Mit der Entscheidung des Berliner Senats vom 30. Oktober 2018, die heute in Kraft tritt, wird nun auch in Hauptstadttaxen der Zuschlag für 1,50 Euro bei Zahlung mit EC- und Kreditkarten endgültig abgeschafft. „Wir freuen uns, dass der Berliner Senat die Verordnung über Beförderungsentgelte im Berliner Taxiverkehr nun an die europarechtlichen Vorgaben angepasst hat. Das schafft nicht nur Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern beendet auch einen Zustand, der mehr und mehr für Unmut bei Taxikunden gesorgt hat“, so Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.