Wer seinen Mobilfunkvertrag kündigt, erhält häufig von seinem Anbieter einen Anruf mit einem vermeintlich günstigen neuen Vertragsangebot. Doch auch wenn solche Rückgewinnungsangebote zunächst gut klingen, entpuppen sich die Vertragsdetails häufig als nachteilig für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Berlin rät daher, sich ausreichend Zeit für die Prüfung der Verträge zu nehmen und sich nicht am Telefon unter Druck setzen zu lassen.
Bei einem aktuellen Fall aus der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin kündigte ein Verbraucher seinen fristgerecht drei Monate vor Vertragsende. Daraufhin bekam er von seinem Anbieter telefonisch ein vermeintlich besseres Vertragsangebot, dem er auch zustimmte. Hinterher stellte sich heraus, dass der Verbraucher länger als angenommen an seinen neuen Vertrag gebunden war. Die drei Monate Restlaufzeit aus dem alten Vertrag wurden noch an die Mindestvertragslaufzeit des neuen Vertrags von zwei Jahren gehängt. Zusätzlich musste er einen Abschlag für drei Monate in Höhe von rund 40 Euro zahlen.
Verbrauchertipps zum Wechsel des Mobilfunkanbieters
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, die genauen Vertragskonditionen eines Rückgewinnungsangebots zu prüfen und lassen Sie sich nicht am Telefon unter Druck setzen! Nutzen Sie auch die Gelegenheit, vor Abschluss eines neuen Vertrags die Angebotsdetails mit denen anderer Mobilfunkanbieter zu vergleichen.
- Sind Sie bereits in die Falle getappt und haben Sie telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, können Sie diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sie können auch einen Termin für eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin vereinbaren und überprüfen lassen, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Termine für die Rechtsberatung können Sie vereinbaren unter www.vz-bln.de/beratung-be/terminbuchung.
- Die Verbraucherzentrale Berlin bietet nicht nur eine persönliche Rechtsberatung an, sondern hält auch regelmäßig Vorträge und Workshops zu vielen Verbraucherthemen. Alle Themen und aktuelle Vortragstermine finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de/bildung-be