eine*n Jurist*in (m/w/d) in Vollzeit als Verbraucherberater*in

Stand:
Stellenausschreibung
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell geförderte, gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die Anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit. Wir setzen uns für Verbraucherrechte ein und verfolgen Rechtsverstöße auch durch Verbandsklagen.

Wir suchen so schnell wie möglich, befristet bis 21.03.2025 (Vertretung Mutterschutz, mit sich anschließender Elternzeit),
eine*n Jurist*in (m/w/d) als Verbraucherberater*in
zur Verstärkung unseres Bereiches „Recht und Beratung“.
 

Ihre Aufgaben:

  • gezielte allgemeine Verbraucherrechtsberatung sowie außergerichtliche Vertretung von Verbraucher*innen gegenüber Anbietern
  • Unterstützung der themenspezifischen Öffentlichkeits- und Medienarbeit der Verbraucherzentrale durch Interviews sowie Erstellung von Artikeln für die Webseite und Pressemitteilungen 

Diese Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • Studienabschluss als Jurist*in (1. Staatsexamen), Wirtschaftsjurist*in
  • Kenntnisse im Verbraucherrecht (Reise-, Kauf, Werkvertrags-, Telekommunikationsrecht etc.)
  • Beratungserfahrung
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen

Womit Sie uns noch überzeugen können:

  • Organisationstalent und selbständige Arbeitsweise
  • ausgeprägte soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Interesse an verbraucherpolitischen Fragen
     

Was wir Ihnen anbieten:

  • eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle und sinnstiftende Tätigkeit
  • eine teamorientierte Arbeitsatmosphäre in einem politisch spannenden Umfeld
  • familienfreundliche Arbeitszeiten, Gleitzeit und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • eine attraktive betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Vergütung nach Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.
Die Stelle ist befristet und mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,4 Stunden zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Berlin.


Wir schätzen die Vielfalt in unserem Unternehmen und begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung,
Behinderung, Alter und sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung unter Angabe der Kennziffer BERATER-RB-102024 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Hartmann, Ordensmeisterstraße 15–16, 12099 Berlin, bewerbung@vz-bln.de (max. 5 MB und in einer PDF-Datei).

Unsere Datenschutzinformation finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/datenschutz#bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!  

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.