In seinem Urteil vom 6. Juli 2016 (Az. 15 O 314/15) sieht das Gericht die automatische Umstellung eines Internettarifs zum 1. Mai 2015 als wettbewerbswidrig an.
Die Verbraucherzentrale hatte mit ihrer Klage auf die Beschwerde eines Verbrauchers reagiert. Diesem wurde im April 2015 durch die Tele Columbus schriftlich mitgeteilt, dass sein bisheriger Internettarif ab dem 1. Mai nicht mehr verfügbar sei. Er würde auf einen anderen Tarif zu 19,99 Euro im Monat umgestellt, der zusätzlich einen Telefonanschluss beinhalte, hieß es in dem Schreiben weiter. Bislang zahlte der Verbraucher für seinen Internetanschluss monatlich 14,99 Euro.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin bedurfte die Tarifumstellung der ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher. Eine Umstellung des Tarifs ohne vorherige Zustimmung, wie von der Tele Columbus angekündigt, stellt aus Sicht der Verbraucherzentrale einen klaren Wettbewerbsverstoß dar. Auf die Abmahnung der Verbraucherschützer gab die Tele Columbus keine Unterlassungserklärung ab, so dass die Verbraucherzentrale Klage erhob.
Das Landgericht Berlin folgte nun der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale und stufte die Tarifumstellung der Tele Columbus als wettbewerbswidrig ein. Darüber hinaus verurteilte das Gericht das Unternehmen dazu, allen Verbrauchern, die das Umstellungsschreiben erhalten haben, auch eine Berichtigung zuzusenden. Darin sollen die Verbraucher informiert werden, dass die Tarifänderung ihrer ausdrücklichen Zustimmung bedarf und sie gegebenenfalls Rückforderungen stellen können, falls sie bereits das erhöhte Entgelt gezahlt haben. Ob und in welcher Höhe Rückforderungsansprüche für Verbraucher bestehen, bleibt jedoch abzuwarten. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. TeleColumbus mittlerweile Berufung eingelegt.
Ebenfalls abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen das Verfahren auf das "Umstellungsschreiben" der Tele Columbus AG sowie der PrimaCom Berlin GmbH (ein Unternehmen der Tele Columbus Gruppe) vom Januar dieses Jahres haben wird. Die Verbraucherzentrale hatte auch diese jüngste Tarifumstellung abgemahnt. Daraufhin erklärten beide Anbieter, sobald in dem nun verhandelten Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urteil vorliege, würden sie den damit verbundenen Verpflichtungen auch für die jüngste Tarifumstellung nachkommen.
Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern noch abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dies hängt unter anderem davon ab, ob die Tele Columbus AG Berufung einlegen wird. "Wir werden die Verbraucher*innen über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten", kündigt Brockfeld an.
Die Verbraucherzentrale weist schon jetzt darauf hin, dass Verbraucher im Falle von Rückerstattungsansprüchen Unterstützung in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale erhalten können.