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Frage
Darf man als Stromanbieter gegenüber dem Verbraucher mit einer "Festnetzpreisgarantie für 2 Jahre" werben, wenn dann im "Kleingedruckten" steht, dass von dieser Garantie gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen ausgenommen sind?
Antwort
Diese Werbung ist widersprüchlich und dürfte als irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sein. Wir sind gerne bereit, der Angelegenheit nachzugehen und stellen anheim, uns die Werbung zuzusenden.
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