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Wichtig zu wissen: Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht dazu, Krankheiten zu verhüten, zu lindern oder zu heilen. Derartige Werbeaussagen sind verboten. Mehr Infos hier.
Lebensmittel können Fantasienamen besitzen. Trotzdem muss sowohl auf der Verpackung als auch im Webshop die verkehrsübliche Bezeichnung genannt werden.
Ab 1,2 Volumenprozent muss der Alkoholgehalt auf der Verpackung und im Internetshop angegeben werden.
Es müssen alle Zusatzstoffe auf der Angebotsseite angegeben werden. Warnhinweise bezüglich des Zusatzes von Azofarbstoffen, Phenylalaninquellen, erhöhten Koffeingehalten oder Süßungsmitteln, die bei übermäigem Verzehr abführend wirken können, sind ebenso verpflichtend. Sie finden sich meist bei den Produktinformationen.
Auf den Verpackungen von Lebensmitteln muss das Zutatenverzeichnis angegeben werden. Beim Kauf im Supermarkt können Sie sich somit über die Zusammensetzung des Lebensmittels informieren. Die Information über alle Zutaten einschließlich Allergene muss auch beim Internetkauf gegeben werden.
Auch im Onlineshop müssen Angaben zum Gehalt an Kalorien und 6 Nährstoffen gemacht werden.
Bei der Angabe von Preisen muss stets der Gesamtpreis genannt werden, den der Kunde einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen hat. Die Information, dass der Preis die MwSt. enthält, ist Pflichtangabe. Daneben muss in der Regel neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis bezogen auf die Mengeneinheit angegeben werden. Ein Preisvergleich ist erst anhand des Preises pro Kilo oder Liter möglich. Bei kleineren Produkten darf der Grundpreis auch je 100 Milligramm oder Milliliter angegeben werden.
Bereits vor der Einleitung des Bestellvorgangs muss darüber informiert werden, ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Der Händler hat die anfallenden Kosten konkret zu beziffern (z.B. zzgl. 4,99 EUR Versandkosten). Ist die konkrete Angabe der Versandkosten nicht möglich, weil sich deren Höhe beispielsweise nach der Gesamtbestellmenge richtet, ist an dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis (z.B. „zzgl. Versandkosten“) ausreichend. Voraussetzung: Durch einen Klick auf das Wort „Versandkosten“ ist eine Versandkostenliste aufrufbar, aus der sich der tatsächlich zu zahlende Preis ersehen lässt. Spätestens im Warenkorb müssen dann die für die Bestellung tatsächlich anfallenden Versandkosten konkret angegeben werden. Mehr dazu.
Wenn Sie mit Ihrem virtuellen Warenkorb zur Kasse gehen, muss der Anbieter Sie unmittelbar vor Abgabe der Bestellung noch einmal klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die wichtigsten Vertragsbestandteile und Preise informieren. Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit ergibt, z. B. „Kostenpflichtig bestellen“. Mehr dazu.
Auf der Produktseite muss die Frist angegeben werden, innerhalb derer die Ware geliefert werden kann. Die angegebene Frist muss den spätesten Liefertermin klar erkennen lassen (z.B. „5-10 Tage“).
Eine hilfreiche, freiwillige Angabe, wie lange die Lebensmittel bei Anlieferung mindestens haltbar sind. Wird mit einer Garantie geworben, müssen die Bedingungen näher angegeben werden.
Für die persönliche Kontaktaufnahme. Bedenken Sie, dass für das Gespräch je nach Vorwahl Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen können. Eine Hotline für Fragen oder Reklamationen zu bestehenden Verträgen darf keine teuren Gebühren verursachen. Lautet die Vorwahl „0800“, ist das Gespräch für Sie kostenfrei.
Kaum ein Online-Shop, auf dessen Seiten kein Gütesiegel prangt. Doch nicht jedes Siegel ist vertrauenswürdig. Wirklich aussagekräftig sind die Gütesiegel der Initiative D21. Shops, die dieses Siegel tragen, werden auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geprüft. Mehr Infos gibt es hier! Informationen zu wichtigen Siegeln aus dem Lebensmittelbereich finden Sie hier.
Bei Einkäufen im Internet steht Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch Vorsicht: Eine Reihe von Ausnahmen kann beim Einkauf von Lebensmitteln greifen. Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl des Verbrauchers maßgeblich ist (z.B. Hochzeitstorte), sind ebenso vom Widerrufsrecht ausgenommen wie Waren, die schnell verderblich sind oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde oder versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Über die konkreten Bedingungen, Fristen und Ausschlüsse vom Widerrufsrecht, muss der Händler Sie vor Vertragsschluss klar und verständlich informieren. Mehr dazu.
FAQs geben meistens nützliche Tipps, die den Anruf der oft kostenpflichtigen Hotline ersparen. Trotzdem ist es wichtig die AGB zu lesen, denn nur sie sind verbindlich.
Online-Händler müssen leicht erkennbar über ihre Identität informieren, damit Kunden z.B. bei Reklamationen den Verantwortlichen identifizieren können. Es müssen Name und vollständige Adresse (kein Postfach) des verantwortlichen Shophändlers sowie offizielle Geschäftsangaben wie der Name des Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft angegeben sein. Um eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen, muss auch eine E-Mail-Adresse genannt werden.
Das viel zitierte Kleingedruckte, das Sie nicht gänzlich unbeachtet lassen sollten. Hier finden Sie Regeln über Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie mögliche Tücken bei der Abwicklung im Detail. Doch hat der Händler hier keine freie Hand. Unangemessene Klauseln müssen Sie nicht akzeptieren, selbst wenn Sie die AGB bei der Bestellung akzeptiert haben. Internet-Händler sind verpflichtet, klar und verständlich darüber zu informieren, welche einzelnen Schritte zu einem Vertragsschluss führen, wie Sie Eingabefehler vor Abgabe einer Bestellung erkennen und berichtigen können und ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und Ihnen später zugänglich ist. Auch Angaben zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Ware dürfen ebenso wenig fehlen, wie gegebenenfalls Hinweise auf das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst und Garantien. Mehr dazu.
Meistens werden mehrere Zahlungsarten angeboten. Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart haben Sie zwar nicht, es muss Ihnen jedoch mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel kostenfrei zur Verfügung stehen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder per Lastschrift. Mehr dazu.
Gehen Sie mit Ihren personenbezogenen Daten sparsam um. Geben Sie nur Daten an, die für die Kaufabwicklung unbedingt notwendig sind, insbesondere Name, Anschrift, Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Konto- oder Kreditkartennummer. Im Rahmen einer Datenschutzerklärung muss der Online-Händler Sie darüber informieren, welche persönlichen Daten zu welchem Zwecke erhoben verarbeitet und genutzt werden sowie darüber, welche Möglichkeiten des Widerspruchs bestehen. Mehr dazu.