Flugreisen ins Ausland trotz Pandemie: Buchen oder nicht?

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Die Corona-Pandemie lässt Verbraucherinnen und Verbraucher zweifeln: Ist die Buchung einer Flugreise ins Ausland derzeit zu empfehlen? Die Beachtung folgender Hinweise erleichtert es Reisewilligen, diese individuelle Entscheidung zu treffen.
Frau sitzt neben gepacktem Rucksack mit Handy und Kreditkarte in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Reisewillige sollten sich vor der Buchung genau informieren.
  • Gelockerte Stornierungsbedingungen können gegebenenfalls beim Reiseveranstalter abgefragt werden.
  • Ist die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht durchführbar, besteht der Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Ticketpreises.
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Grundsätzlich kann von der Buchung einer Reise auch in der gegenwärtigen Situation weder abgeraten noch dazu animiert werden. Dies ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss.

Wichtig ist, dass vorab umfangreiche Informationen dahingehend einholt werden, unter welchen Bedingungen die Reise möglich und durchführbar ist. Dann sollten sich Verbraucher die Frage stellen: Möchte ich unter diesen Bedingungen reisen oder besser noch abwarten? Für die Entscheidungsfindung sollten unbedingt die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes aber auch die Seiten der jeweiligen Ländervertretungen, also der Botschaften und Konsulate, mit einbezogen und beachtet werden.

Soll eine Pauschalreise gebucht werden, können sich Verbraucher vorab auch immer an den Reiseveranstalter wenden und sich zum Beispiel über die Umsetzung der Pandemiekriterien in dem jeweiligen Hotel informieren. Wichtig ist auch die Frage, ob die Stornierungsbedingungen gegebenenfalls gelockert werden. Aus Beweisgründen sollte das schriftlich erfolgen, um eine nachweisbare Antwort zu erhalten.

Wird lediglich der Flug gebucht, handelt es sich ausschließlich nur um die Beförderung von A nach B, die zu erbringen ist. Hier vom Vertrag zurückzutreten, weil der weit im Landesinneren liegende Urlaubsort vielleicht unter Quarantäne steht, würde gegebenenfalls hohe Stornokosten verursachen. Eine Fluggesellschaft hat den weiteren Aufenthalt in dem jeweiligen Land nicht zu verantworten. Kulanzregelungen wie zum Beispiel die kostenlose Umbuchung oder ein Gutschein können selbstverständlich immer vor dem Flugantritt angefragt werden.

Wie die Entwicklung weitergehen wird, ist momentan nicht absehbar. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab.

Wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Reise beziehungsweise der Flug nicht durchführbar ist, besteht der Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Reise- beziehungsweise Ticketpreises. Die Rückzahlung bei einer Pauschalreise muss innerhalb von 14 Tagen und bei Flügen innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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