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Erneute unangekündigte Abbuchungen der JOPP AG verunsichern Fitnessstudiomitglieder

Erneute unangekündigte Abbuchungen der JOPP AG verunsichern Fitnessstudiomitglieder

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Bereits im Oktober 2015 erhielt die Verbraucherzentrale Berlin vermehrt Verbraucherbeschwerden über die Firma JOPP AG, die u.a. die Fitnessstudioketten "HARD CANDY FITNESS" und "SUPERWOMEN Fitness" betreiben. Bei Ihren Kunden buchte die JOPP AG zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ein "Umweltbeitrag" in Höhe von 49,- Euro ab. Dies wurde zuvor in einer E-Mail an die Kundinnen und Kunden damit begründet, dass die Fitnessstudios "grüner" werden wollen. Die Einziehung dieses Betrags erfolgte nach Ansicht der Verbraucherzentrale unberechtigt, da sie von der Lastschriftabrede nicht gedeckt war. Die Verbraucherzentrale mahnte deshalb die JOPP AG ab. Diese gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab.

Seit Anfang des Jahres kommt es nun erneut zu vielen Beschwerden von Verbrauchern über weitere, unangekündigte Abbuchungen vom Konto in Höhe von 49,- Euro und 10,- Euro Stornogebühr der JOPP AG. Die Verbraucherzentrale hat die JOPP AG nun erneut abgemahnt, da in dem konkret vorliegenden Fall einer Verbraucherin weder die Stornogebühr noch die Abbuchung von 49,- Euro berechtigt waren.

 

Update:

Die JOPP AG hat inzwischen durch seine Rechtsanwälte eine Teilunterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, jedenfalls die Abbuchung der Stornogebühren ohne eine entsprechende Lastschriftberechtigung zu unterlassen.

Auch wenn damit ein Teil des Streits beigelegt werden konnte, vermisst die Verbraucherzentrale doch eine grundsätzliche Stellungnahme durch die JOPP AG. Nach wie vor ist den betroffenen Verbrauchern völlig unklar, wofür die Abbuchungen überhaupt erfolgt sind. Die Verbraucherzentrale geht daher davon aus, dass es nun zu vermehrten Kündigungen der Mitgliedschaften kommen wird.


Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Verbrauchern zunächst zu prüfen, ob es sich bei den Abbuchungen möglicherweise um vertraglich vereinbarte Gebühren handelt, die nun zu Jahresbeginn erneut fällig geworden sind (z.B. Verwaltungsgebühren). Andernfalls sollte den Abbuchungen widersprochen werden. Unterstützung können Betroffene bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin bekommen.
Über Laufzeiten, Vertragsverlängerungen oder Kündigungen im Fitnessstudio können Sie sich hier informieren.