Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

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Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kfz-Versicherungen werden erneut teurer.
  • Ab Januar steigt der Mindestlohn um 0,41 Euro auf dann 12,82 Euro.
  • Ladegeräte für Smartphones und Tablets bekommen einen einheitlichen Anschluss.
  • Der Preis für das Deutschlandticket steigt auf 58 Euro.
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Preis bei Kfz-Versicherungen steigt erneut 

Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen auch in 2025. Je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, könnten auf Verbraucher:innen Erhöhungen von bis zu etwa 20 Prozent zukommen. Grund dafür ist wie schon 2024, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung. 

Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen 

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer:innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. 

Für sie erhöht sich damit die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6.672 Euro. 

Stromumlagen steigen deutlich 

Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr. Für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer. 

Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der Netznutzung. Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional belastet, da sie die Kosten zu tragen hatten, die durch den Ausbau der Erneuerbaren anfielen. Durch die Erhöhung der Stromumlage werden diese Kosten nun bundesweit und damit gerechter verteilt. 

Mehr dynamische Stromtarife auf dem Markt 

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kund:innen mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Das sind Stromtarife, bei denen sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet. Die Preise ändern sich dadurch in der Regel stündlich. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen können diese Tarife für Haushalte geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. 

Die meisten Haushalte können ihren Verbrauch aber nicht flexibel verlagern, weshalb sich diese Tarife nach Ansicht der Verbraucherzentralen für viele eher nicht eignen. Zudem tragen Sie als Verbraucher:in das Risiko schwankender Strompreise. 

Deutschlandticket wird teurer 

Ab Januar kostet das Deutschlandticket 58 Euro statt vormals 49 Euro. Mit dem Ticket können Sie bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs nutzen, nicht aber Fernzüge. Das Ticket wird als Abonnement angeboten, kann aber monatlich gekündigt werden. Für Pendler ist es häufig günstiger als andere Zeitkarten. Die Verbraucherzentralen empfehlen aber, gut zu rechnen, ob sich das Angebot lohnt und das Ticket gegebenenfalls bei nur wenigen Fahrten zu kündigen und es später erneut zu bestellen. 

Gasnetzentgelte steigen deutlich an 

Gaskund:innen müssen ab 2025 tiefer in die Tasche greifen. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss sich künftig auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent. 

Die elektronische Patientenakte kommt 

Etliche Verbraucher:innen haben bereits Informationen von ihren Krankenkassen bekommen: Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt . Allerdings zunächst nur in den vier ausgewählten Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen NRWs. Die Pilotphase läuft vier bis sechs Wochen. Ab März 2025 soll sie dann, je nach Ergebnis in der Pilotphase deutschlandweit nutzbar sein. 

In der ePA sollen Informationen zu Erkrankungen hinterlegt werden können, etwa Arztbriefe, Operations- oder Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT. Zudem enthält sie alle Arzneimittel, die Patient:innen per eRezept verordnet bekommen haben. Die Funktionen der ePA sollen nach und nach erweitert werden. 

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse steigt 

Zuletzt lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, bei 1,7 Prozent. Dieser wird nun zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob sie den Zusatzbeitrag anheben und in welcher Höhe. Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie als gesetzlich Versicherte:r ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Wird der Zusatzbeitrag zum Beispiel zum 1. Januar erhöht, können Sie bis zum 31. Januar kündigen. 

Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt 

Ab dem 1. Januar 2025 wird EU-weit in Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet. Damit soll das Quecksilber in der Umwelt reduziert werden. Stattdessen werden als Ersatz für die Kassenleistung im Seitenzahnbereich sogenannte selbstadhäsive Materialien ohne Zuzahlung verwendet. Das sind zahnfarbene Kunststofffüllungen, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen und alle gesetzlich Versicherten bei Füllungen im Frontzahnbereich sind sie bereits seit 2018 Kassenleistung. 

Bestehende Amalgam-Füllungen können übrigens im Mund bleiben. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen. 

Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht 

Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung erneut, und zwar um 0,2 Prozentpunkte. Damit soll verhindert werden, dass die Pflegeversicherung zahlungsunfähig wird. Der Beitragssatz wird somit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. 

Internetleitung zu langsam: Recht auf Minderung im Mobilfunk 

Wenn der Internetanschluss zu langsam ist und nicht die Bandbreite liefert, die im Vertrag vereinbart war, können Sie die Rechnung kürzen. Sie können auch außerordentlich kündigen. Um eine zu langsame Internetleistung für Festnetz-Internet nachweisen zu können, hat die Bundesnetzagentur konkrete Vorgaben definiert und ein Mess-Tool erstellt. 

Auch für Mobilfunk-Internet soll es dazu Minderungsregelungen und Anforderungen geben, allerdings erst ab Frühjahr 2025. Eine Minderung in diesem Bereich war bisher nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem Messtool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. 

USB-C: einheitlicher Anschluss für Smartphones und Tablets kommt 

Viele Verbraucher:innen sehnen es schon lange herbei – das Ende inkompatibler Stecker und Ladegeräte. Jedes Jahr entstehen in der EU durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott. 2025 zieht die EU darunter einen Schlussstrich. Ab dann gibt es laut einer EU-Richtlinie nur noch einen Anschluss: USB-C. Damit können Sie dann Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte aufladen. 

Briefzustellung dauert ab 2025 länger 

Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Bisher mussten sie am ersten oder zweiten Tag ihr Ziel erreicht haben. Nichts ändert sich indes nach dem neuen Postgesetz an der Anzahl und Entfernung der Filialen und Briefkästen. 

Eine bessere Übersicht über die Postinfrastruktur soll der sogenannte neue Digitale Atlas der Bundesnetzagentur bieten: Er fasst zusammen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob sie barrierefrei sind, oder ob Sie für die Nutzung ein eigenes Endgerät brauchen. 

Auch bei der Paketzustellung gibt es kleine, aber wichtige Änderungen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie Ihre Pakete nicht mehr an weit entfernt liegenden Orten abholen müssen. Pakete dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben werden. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, dürfen nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden. 

Briefe und Pakete werden teurer 

Ab dem 1. Januar 2025 kostet der Standardbrief 95 Cent statt wie vorher 85 Cent. Gleiches gilt für die Postkarte, die vorher 70 Cent kostete. Eine Preisübersicht über weitere Briefprodukte finden Sie auf der Website der Deutschen Post. 

Auch der Versand von Paketen kostet ab kommendem Jahr mehr: So kostet das Päckchen S dann beispielsweise statt 3,99 dann 4,19 Euro. Weitere Preise für Paketprodukte finden Sie auf der DHL-Website. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben. 

Pfändungsfreier Betrag wird angehoben 

Zum 1. Juli 2025 wird der Betrag, der pfändungsfrei ist, angehoben. Das gilt sowohl für die pfändungsfreien Grund- also auch Mehrbeträgem etwa für Unterhaltspflichten. Die neuen Freigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, beachtet werden. Wie hoch der neue Freibetrag sein wird, wird im Frühjahr bekannt gegeben. 

Mehr Wohngeld ab 2025 

Auch das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld steigt um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent. 

Erhöhung des Kindergeldes geplant 

Die Ampel-Regierung möchte das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind anheben. Stimmen Bundestag und Bundesrat noch bis Ende des Jahres zu, würden Menschen mit einem Kind dann 255 Euro, mit zwei Kindern 510 Euro und mit drei Kindern 765 Euro bekommen. Auch der Kinderzuschlag würde entsprechend erhöht. Außerdem stiege der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr.

Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität empfangbar. Wenn Sie ein Fernseher besitzen, der älter als zehn bis zwölf Jahre ist, müssen Sie sich unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30 bis 50 Euro erhältlich. Bei allen neueren Gerät reicht meist ein einfacher Sendersuchlauf.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.