Terminbuchung

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Termintelefon

Auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese auch unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese kostenfrei unter 0800 809 802 400 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Absagetelefon

Jederzeit erreichbar: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,  sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter 030 214 85-123 , damit wir ihn an andere Verbraucher*innen vergeben können.

Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Berlin legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise. Der Abschnitt "Persönliche Daten" bezieht sich ausdrücklich auf den Umgang mit Daten in unserer Persönlichen Beratung.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.