vzbv verklagt Parship

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt Musterfeststellungsklage gegen Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH). Der Verband hält Klauseln zur Vertragsverlängerung in Parship-Verträgen für unwirksam. Nutzer:innen sollen den Vertrag außerdem fristlos kündigen dürfen und zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerhalten.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzer:innen dürfen nach Ansicht des vzbv jederzeit kündigen.
  • vzbv hält Verlängerungsklauseln für unwirksam.
  • Betroffene können zum Teil auf hunderte Euro Erstattung hoffen.
Off

Parship muss Nutzer:innen gehen lassen

Verbraucher:innen müssen sehr private und intime Angaben machen, um die Online-Partnervermittlung unter www.parship.de nutzen zu können. Vertrauen in den Anbieter ist daher das A und O. Für derartige Verträge sieht das Gesetz vor, dass man sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Parship lehnt dies ab. Der vzbv möchte nun verbindlich klären lassen, dass die Nutzer:innen den Vertrag fristlos kündigen dürfen.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich die Verträge frühzeitig um ein Jahr verlängern. Die Verbraucher:innen haben daran in der Regel kein Interesse und müssen trotzdem hunderte Euro an Parship zahlen. Der vzbv hält auch dies für rechtswidrig.

Sie können bald an der Klage teilnehmen!

Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen kostenlos anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Schon jetzt können Sie mit dem Klage-Check prüfen, ob sich Ihr Fall für die Klage eignet.

Auf unserer Webseite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Verbraucher:innen können sich für den Newsletter anmelden, um fortlaufend über Termine und das Verfahren informiert zu sein.

Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.