vzbv verklagt Parship

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt Musterfeststellungsklage gegen Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH). Der Verband hält Klauseln zur Vertragsverlängerung in Parship-Verträgen für unwirksam. Nutzer:innen sollen den Vertrag außerdem fristlos kündigen dürfen und zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerhalten.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzer:innen dürfen nach Ansicht des vzbv jederzeit kündigen.
  • vzbv hält Verlängerungsklauseln für unwirksam.
  • Betroffene können zum Teil auf hunderte Euro Erstattung hoffen.
Off

Parship muss Nutzer:innen gehen lassen

Verbraucher:innen müssen sehr private und intime Angaben machen, um die Online-Partnervermittlung unter www.parship.de nutzen zu können. Vertrauen in den Anbieter ist daher das A und O. Für derartige Verträge sieht das Gesetz vor, dass man sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Parship lehnt dies ab. Der vzbv möchte nun verbindlich klären lassen, dass die Nutzer:innen den Vertrag fristlos kündigen dürfen.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich die Verträge frühzeitig um ein Jahr verlängern. Die Verbraucher:innen haben daran in der Regel kein Interesse und müssen trotzdem hunderte Euro an Parship zahlen. Der vzbv hält auch dies für rechtswidrig.

Sie können bald an der Klage teilnehmen!

Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen kostenlos anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Schon jetzt können Sie mit dem Klage-Check prüfen, ob sich Ihr Fall für die Klage eignet.

Auf unserer Webseite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Verbraucher:innen können sich für den Newsletter anmelden, um fortlaufend über Termine und das Verfahren informiert zu sein.

Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.