Die Verbraucherzentrale wünscht sich, dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können. Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Der Text wurde von der KI SUMM AI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und von in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.
Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Diese gibt es in jeder Kommune. Anschriften erfahren Sie bei der Pflegekasse. Die Beratung ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.
Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Diese haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Informationen und Musterbriefe finden Sie hier. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden. Gegebenenfalls kann auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Die Masche mit Pflegekursen
Pflegekurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Angebote können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich aber auch immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von den Kursanbietern angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen!
Die Masche mit Pflegeboxen
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich "im Auftrag der Pflegekasse" oder nutzen ähnlich klingende Namen wie "Pflegeservice". Ziel ist, sogenannte "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Anbieter bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um der Lieferung von Pflegeboxen zu widersprechen. Eine konkrete Warnung lesen Sie hier.
Die Masche mit Nahrungsergänzungsmitteln
Bei diesen Anrufen werden Menschen mit der Aussage "Sie haben doch Diabetes" konfrontiert. Im Laufe des Gesprächs wird ihnen ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, das gegen Insulinresistenz helfen und binnen zwei bis drei Wochen den Blutzuckerspiegel normalisieren soll. Dafür bräuchte es nur zwei Kapseln pro Tag - was doppelt so viel ist, wie als Tagesdosis auf der Packung steht. Die bisher eingenommenen Diabetesmedikamente wie Metformin könne man schon nach dem ersten Tag weglassen. Ähnliche Versprechungen beobachtet die Verbraucherzentrale NRW auch vermehrt auf dubiosen Internetseiten.
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten in ambulanter oder stationärer Pflege? Gerne helfen wir Ihnen in unserer Pflegerechtsberatung. Wir beraten Sie umfassend zu vertragsrechtlichen Fragen und Problemen und überprüfen Ihre Pflege- und Betreuungsverträge, auch schon vor Abschluss des Vertrages.
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