Terminbuchung

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Termintelefon

Auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese auch unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 10:00 bis 14:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese kostenfrei unter 0800 809 802 400 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Absagetelefon

Jederzeit erreichbar: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,  sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter 030 214 85-123 , damit wir ihn an andere Verbraucher*innen vergeben können.

Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Berlin legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise. Der Abschnitt "Persönliche Daten" bezieht sich ausdrücklich auf den Umgang mit Daten in unserer Persönlichen Beratung.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.