Terminbuchung

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Termintelefon

Auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese auch unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 10:00 bis 14:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese kostenfrei unter 0800 809 802 400 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Absagetelefon

Jederzeit erreichbar: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,  sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter 030 214 85-123 , damit wir ihn an andere Verbraucher*innen vergeben können.

Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Berlin legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise. Der Abschnitt "Persönliche Daten" bezieht sich ausdrücklich auf den Umgang mit Daten in unserer Persönlichen Beratung.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.