Terminbuchung

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Termintelefon

Auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese auch unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 10:00 bis 14:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese kostenfrei unter 0800 809 802 400 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Absagetelefon

Jederzeit erreichbar: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,  sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter 030 214 85-123 , damit wir ihn an andere Verbraucher*innen vergeben können.

Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Berlin legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise. Der Abschnitt "Persönliche Daten" bezieht sich ausdrücklich auf den Umgang mit Daten in unserer Persönlichen Beratung.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.