Terminbuchung

Sie haben Ihr Beratungsangebot gefunden? Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.
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Termintelefon

Auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter*innen erreichen Sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese auch unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 10:00 bis 14:00 Uhr


Möchten Sie einen Termin für die Energiesparberatung der Verbraucherzentrale vereinbaren, erreichen Sie diese kostenfrei unter 0800 809 802 400 zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Absagetelefon

Jederzeit erreichbar: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,  sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter 030 214 85-123 , damit wir ihn an andere Verbraucher*innen vergeben können.

Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Berlin legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise. Der Abschnitt "Persönliche Daten" bezieht sich ausdrücklich auf den Umgang mit Daten in unserer Persönlichen Beratung.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.