Ernährungsberater bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen Gesundheitsversprechen

Stand:
Wo kann ich das melden?
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Frage

Bei welchen Stellen kann man Personen melden, die unter Anwendung von Gesundheitsversprechen Nahrungsergänzungsmittel (meist im Multi-Level-Marketing oder auch Influencer) verkaufen? Und/oder diese Personen Ernährungsberatung bei Erkrankungen anbieten (was ja Ernährungstherapie wäre und daher nur bestimmtem, entsprechend ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten ist)?

Antwort

Die Lebensmittelüberwachung ist Sache der Bundesländer. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind jeweils an die Stadt- und Kreisverwaltungen angegliedert. Die örtlichen Überwachungsämter nehmen Verbraucherbeschwerden entgegen, wenn im Lebensmittelbereich gegen Gesetze und Regelungen verstoßen wird. Es ist die Behörde zuständig, in deren Gebiet der Vertrieb (Verkauf) oder die Werbeveranstaltung (auch bei einer Veranstaltung in einem Privathaushalt) stattgefunden hat. Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen gerne bei der Adresssuche. Bei Influencer:innen ist das etwas schwieriger, hier ist die Überwachungsbehörde an deren Wohnort (Impressum) zuständig. Sie können sich aber auch einfach an Ihre Lebensmittelüberwachung wenden, von dort wird dann das Weitere veranlasst.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen (auch mündlich) nur mit solchen Gesundheitsaussagen beworben werden, die wissenschaftlich geprüft und als sogenannte "Health Claims" von der EU ausdrücklich zugelassen sind. Sie dürfen weder eine Heilung oder Linderung von Krankheiten versprechen noch den Eindruck erwecken, dass herkömmliche Lebensmittel zur Nährstoffversorgung nicht ausreichen. Auch wissenschaftlich nicht haltbare Aussagen, dem Nahrungsergänzungsmittel also Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die es gar nicht hat, gelten als (verbotene) Irreführung.

Beim Multi-Level-Marketing oder auch Empfehlungs- bzw. Direktmarketing, einem recht häufigen Vertriebsweg für Nahrungsergänzungsmittel, empfehlen und verkaufen selbstständige Außendienstmitarbeitende, die sich teilweise als Ernährungsberater:in bezeichnen, Produkte einer Firma direkt an Endkunden – unter Umgehung des Handels. Die Verkäufer:innen versuchen unter Verwandten, Freunden oder Bekannten - und vermehrt auch über soziale Medien wie Facebook, Instagram, Tiktok, WhatsApp-Gruppen und -kanäle - Kunden oder auch neue Mitarbeitende zu gewinnen. Die Verkäufer:innen werden über ein pyramidenartiges Verdienstsystem am Gewinn beteiligt. Das Motto: Je mehr Kundschaft und neue Verkäufer:innen geworben werden, desto höher das Einkommen.

Aus unserer Sicht ist besonders problematisch, dass Werbeaussagen bei einer Mund-zu-Mund-Bewerbung schwer zu kontrollieren und somit Beweispflicht und Überführung schwierig sind. Ob sich Beratende an die Rechtslage halten oder mit Gesundheitsversprechen weit darüber hinausgehen, ist kaum überprüfbar. Das gilt ebenso für geschlossene Social-Media-Gruppen oder 24-Stunden-Stories, die anschließend wieder gelöscht sind. Screenshots und Videomitschnitte sind da für die Behörden sehr hilfreich.

Die Unternehmen selber reden sich häufig damit heraus, dass sie nicht wissen, was ihre Handelsvertreter:innen tun und diese natürlich darüber informiert wurden, welche Produktaussagen erlaubt sind und welche nicht. (Dass das so nicht immer ganz stimmt, zeigen uns vorliegende Formulierungshilfen einzelner Unternehmen.) Deswegen ist es kein Fehler, zusätzlich die Unternehmen selber über solche Aussagen ihrer Vertriebspartner zu informieren - gerne zusätzlich auch als Kopie an Ihre Verbraucherzentrale. Unsere Forderung: Unternehmen müssen sich von Handelsvertreter:innen trennen, die immer wieder unzulässig werben.

Die Bezeichnung "Ernährungsberater" oder "Ernährungstherapeut" ist nicht gesetzlich geschützt. Daher kann gegen die Ausübung der Tätigkeit – Ernährungsberatung von Kranken - nur dann vorgegangen werden, wenn die jeweilige Person fahrlässig handelt - das wäre dann ein Fall für die Polizei. Wenn mit der Beratung eine Art Behandlung "zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ einhergeht, sollten Sie  beim örtlichen Gesundheitsamt / öffentlichen Gesundheitsdienst nachfragen, inwieweit die Person dafür qualifiziert ist (z.B. durch eine Heilpraktikerausbildung). Die Ausübung der Heilkunde ohne Berechtigung, wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einer qualifizierten Ernährungsberatung brauchen - bei ärztlicher Verordnung übernehmen die Krankenkassen die Kosten -, gibt es auf dieser Seite weitere Informationen. Qualifizierte Ernährungsfachkräfte haben sich verpflichtet, keine Produkte zu bewerben oder zu verkaufen.

 

Zum Weiterlesen:

Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege

Allgemeine rechtliche Aspekte zu Nahrungsergänzungsmitteln

Wer heilt, hat Recht? Welchen Studien kann man vertrauen?

Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse?

 

Quellen:


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelüberwachung: Eine Aufgabe der Bundesländer (abgerufen am 17.11.2023)

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Stand: 01.01.2018

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Fassung vom 23.12.2016

CVUA Stuttgart: Gesundheitsversprechen für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram – häufig abseits der Legalität. Stand: 25.04.2022 (abgerufen am 17.11.2023)

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