Wie die Entlastung im Dezember für Erdgas und Fernwärme funktioniert
- Bei Gaskund:innen wird zunächst der Dezemberabschlag erlassen, indem der Energieanbieter nicht abbucht oder die Abschlagszahlung zurück überweist. In einem zweiten Schritt wird über die Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag ermittelt und gutgeschrieben. Dieser entspricht dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger für Sie im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
- Bei Wärmekund:innen erfolgt die Entlastung im Dezember, indem der Septemberabschlag plus weitere 20 Prozent des Septemberabschlags erlassen werden. Kunden erhalten diese zusätzlichen 20 Prozent Entlastung, da unterstellt wird, dass die Preissteigung auf dem Wärmemarkt zwischen September und Dezember 2022 durchschnittlich 20 Prozent beträgt.
- Mieter:innen erhalten die Dezember-Entlastung in der Regel erst über die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt einen Entscheidungsfinder bereit - mit dem können Sie Ihre persönliche Situation und was zu tun ist einschätzen. Siehe "Dezember-Soforthilfe: Wann kommt bei mir als Mieter:in die Entlastung an?".
Häufige Fragen und Antworten
Da die Ereignisse und Entscheidungen sich derzeit überschlagen, versuchen wir, hier häufige Fragen, soweit wir das bisher können, zu beantworten. Die Lage kann sich in den kommenden Wochen noch verändern. Schauen Sie darum im Zweifel erneut hier nach.