Sicher ist sicher - auch in der Küche

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Bunte Silikonbackformen, niedliche Schälchen mit Kindermotiven und knallige Pfannenwender sind ein toller Blickfang in der Küche. Aber sind sie auch sicher?
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Geschirr aus Melamin darf beispielsweise nur bis maximal 70 ° C erwärmt werden, um keine schädlichen Stoffe abzugeben. Diese Temperatur wird beim Aufwärmen in der Mikrowelle von Tee oder Milch in der Kunststoff-Kindertasse aber schnell erreicht. Dem schlecht oder gar nicht gekennzeichneten Geschirr kann man das nur leider nicht ansehen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigte, dass bei fast der Hälfte der Kinderprodukte keinerlei Angaben zur geeigneten Temperatur zu finden sind.

Oder wussten Sie, dass die praktische und gern verwendete Alufolie unter bestimmten Umständen Bestandteile an Lebensmittel abgibt? Durch stark saure oder salzige Lebensmittel kann sich Aluminium lösen und ins Essen übergehen – gar nicht lecker! Zitrusfrüchte, Essiggurken, Salzheringe oder auch Wurst gehören daher nicht in Alufolie, weder zur Aufbewahrung noch zur Zubereitung. Das steht sogar auf der Verpackung der Folie, aber wer schaut dort schon ins Kleingedruckte ...

Weitere Informationen und Tipps zum richtigen und sicheren Umgang mit Küchenutensilien finden Sie hier und hier.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.