Förderprogramme von KfW, BAFA und Co. - Ein Überblick

Stand:
Privatpersonen können verschiedene Förderprogramme des Bundes nutzen, um beim energetischen Neubau bzw. der energetischen Sanierung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Einzelmaßnahmen werden direkt bei der BAFA beantragt, die KfW entscheidet über Baufinanzierungen. Den Überblick gibt es hier.

Welche Fördermittel können derzeit genutzt werden?

Seit 1. Januar 2024 regelt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau von Heizungsanlagen.

Jede neu Installierte Heizung in einem Neubaugebiet nutzt mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien. Für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Bis zu diesem Termin muss die Wärmeplanung für das Land Berlin abgeschlossen sein. Mehr Informationen zur Wärmeplanung erhalten Sie bei der federführenden Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben und solange möglich auch repariert werden.

Bis zum Ablauf der Frist für die Wärmeplanung dürfen auch weiterhin neue Öl- oder Gas-Heizungen eingebaut werden. Diese müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil Erneuerbare Energien, zum Beispiel Biogas oder Wasserstoff, nutzen:

  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Das Gebäudeenergiegesetz nimmt auf besondere Härtefalle Rücksicht. In diesen Fällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von den Anforderungen des GEG befreit werden.

Fördermittel für den Heizungstausch

Die Grundförderung für den Austausch einer fossilen Heizung durch eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Kosten.

Der Austausch bis einschließlich 2028 wird mit dem Geschwindigkeitsbonus von weiteren 20 Prozent gefördert.

Zudem werden Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro mit einem Einkommens-Bonus von 30 Prozent unterstützt.

Die Boni können addiert werden, sind aber auf maximal 70 Prozent begrenzt.

Zuschüsse für die Sanierung

Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet werden. Dabei beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es zusätzlich fünf Prozent.

Kombination der Fördermittel

Die Zuschüsse für den Heizungstausch und für die Sanierungsmaßnahmen lassen sich kombinieren.

Die maximale Förderung beträgt 90.000 Euro für ein Einfamilienhaus im ersten Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

  • 30.000 Euro Heizungstausch
  • 60.000 Euro Einzelmaßnahmen

Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.


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Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, können Sie einen Energieberater der Verbraucherzentrale kostenlos zu sich nach Hause holen. Im Rahmen eines Energie-Checks, kann er Sie über die in Frage kommenden Förderungen informieren. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren Termin.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude)

BAFAKFW 261BEG Wohngebäudekredit EffizienzhausInfoblatt

BAFAKFW 461BEG Wohngebäudezuschuss EffizienzhausInfoblatt
  Dieses Programm wurde eingestellt. 

    
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude)

BAFAKFW 263BEG Nichtwohngebäudekredit EffizienzgebäudeInfoblatt

BAFAKFW 463BEG Nichtwohngebäudezuschuss EffizienzgebäudeInfoblatt
  Dieses Programm wurde eingestellt. 

 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)Richtlinie

BAFA BEG Zuschuss EinzelmaßnahmenInfoblatt
          Förderübersicht der EinzelmaßnahmenInfoblatt
          Liste der technischen FAQInfoblatt
          Liste der förderfähigen EinzelmaßnahmenInfoblatt
          Liste der förderfähigen WärmepumpenInfoblatt
          Liste der förderfähigen SolaranlagenInfoblatt
          Liste der förderfähigen BiomasseanlagenInfoblatt
  BEG Förderung HeizungstauschInfoblatt

BAFAKfW 458BEG Heizungsförderung für PrivatpersonenInfoblatt

BAFAKfW 358BEG Ergänzungskredit - PlusInfoblatt

BAFAKfW 359BEG ErgänzungskreditInfoblatt

BAFAKFW 262BEG Wohngebäudekredit EinzelmaßnahmeInfoblatt
  Dieses Programm wurde eingestellt. 

    
Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

BAFAEBWFörderprogramm Energieberatung für WohngebäudeInfoblatt

    
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

BAFAKFW 433Energieeffizient Bauen und Sanieren - ZuschüsseInfoblatt
  Dieses Programm wurde eingestellt. 

    
KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard"

KFWKFW 270Förderkredit Erneuerbare EnergienInfoblatt

    
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

BMF Steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer GebäudesanierungenInfoblatt

    
IBB-Programm SolarPLUSRichtlinie

IBBSolarPLUS - Modul A4 - Steuerberatungen
(pauschal 226,10 Euro für die Erstberatung)
zum Programm

IBBSolarPLUS - Modul B1 - Messplätze
(65% der Kosten für die Messplätze)
zum Programm

IBB SolarPLUS - Modul C - Stromspeicher
(300 Euro je kWh)
zum Programm

IBB SolarPLUS - Modul D1 - Denkmalgerechte PV
(65 % der Mehrkosten gegenüber Standard-PV)
zum Programm

IBB SolarPLUS - Modul D1 - Fassaden-PV
(65 % der Mehrkosten gegenüber Standard-PV)
zum Programm

IBB SolarPLUS - Modul E2 - Steckersolargeräte
(500 Euro pro Steckersolargerät)
zum Programm

    
IBB-Programm Effiziente GebäudePLUS

IBB Effiziente GebäudePLUS - Fördermodul 3 - Anlagentechnikzum Programm
  Dieses Programm wurde eingestellt. 

    

 

 

Finanziert wird das Projekt von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030).

 

Das Logo der Senatsverwaltung       Verbraucherzentrale Energieberatung Logo

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