Wissenswertes für Eigenheimbesitzer*innen in Berlin

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Als Hauseigentümer*in können Sie verschiedene Förderprogramme des Bundes nutzen, um beim energetischen Neubau bzw. der energetischen Sanierung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Auch die Stadt Berlin bietet Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Den Überblick über staatliche Förderungen gibt es hier.

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Reform des Gebäudeenergiegesetzes (neu: Gebäudemodernisierungsgesetz) 

Das neu vorgestellte Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz – ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus – sieht vor, die bisherige Vorgabe aufzuheben, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Geplant ist, dass Gas- und Ölheizungen ab 2029 verpflichtend mit grünen Brennstoffen betrieben werden. Der vorgeschriebene Anteil soll zunächst 10 Prozent betragen und in den darauffolgenden Jahren schrittweise erhöht werden. Grüne Brennstoffe sind beispielsweise Biomethan oder grüner Wasserstoff.

Hier ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich, da die Ausgaben für das Heizen mit Gas oder Öl deutlich steigen können. Insbesondere beim Einbau einer neuen Heizung sollten neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Betriebs- und Folgekosten berücksichtigt werden. Der Einbau einer Wärmepumpe wird weiterhin gefördert.

Machen Sie von einer kostenlosen Beratung Gebrauch. Eine Energieberaterin oder ein Energieberater kann Sie dabei fachkundig begleiten und wertvolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung leisten.

 

 


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Heizung

Das neu vorgestellte Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz – ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus – sieht vor, die bisherige Vorgabe aufzuheben, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Geplant ist, dass Gas- und Ölheizungen ab 2029 verpflichtend mit grünen Brennstoffen betrieben werden. Der vorgeschriebene Anteil soll zunächst 10 Prozent betragen und in den darauffolgenden Jahren schrittweise erhöht werden. Grüne Brennstoffe sind beispielsweise Biomethan oder grüner Wasserstoff.

Weiteren Regelungen für Bestandsgebäude werden mit den kommunalen Wärmeplänen festgelegt. In Berlin soll der Wärmeplan bis Mitte 2026 vorliegen.  Auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung können Sie schon jetzt erste Ergebnisse der verkürzten Wärmeplanung einsehen. In einer Straßenkarte wird detailliert gezeigt, in welchen Gebieten ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich ist – sich jedes Gebäude also voraussichtlich auch in der Zukunft selbst mit Wärme versorgen wird.

Grundsätzlich empfiehlt ZuHaus in Berlin eine rechtzeitige Beratung bevor die alte Heizung kaputt geht, um den Zustand der alten Heizung zu bewerten. 

Sowohl der Heizungsaustausch als auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems werden über KfW und BAFA gefördert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Heizungsförderung für Bestandsgebäude.

Photovoltaik

Das Solargesetz Berlin gilt für alle Neubauten und sieht vor, dass seit dem 01. Januar 2023 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden muss. Bei Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht, wenn eine wesentliche Dachsanierung durchgeführt wird. In diesem Fall muss 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Garagen, Schuppen oder Gewächshäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier

Die Förderung SolarPLUS der Investitionsbank Berlin (IBB) bietet finanzielle Unterstützung für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Stromspeicher in Berlin. Anträge können Sie direkt bei der IBB einreichen. Darüber hinaus gibt es bundesweite Förderprogramme wie den KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG).

Gebäudesanierung

Für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen gibt es diverse Fördermittel von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuschüsse und verbilligte Darlehen gibt es insbesondere für Gebäude, die älter als fünf Jahre sind. Anstelle der Zuschüsse und Kredite des BAFA und der KfW können Sanierungsmaßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. 

Unser Kooperationspartner das BAUinfo Berlin bietet kostenlose und unabhängige Erstberatungen bei Fragen rund ums nachhaltige Bauen und Sanieren an, Termine können Sie hier vereinbaren.
Auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband können Sie sich informieren, welche staatlichen Förderprogramme zu Ihrem Sanierungsvorhaben passen.