Wissenswertes für Eigenheimbesitzer*innen in Berlin

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Als Hauseigentümer*in können Sie verschiedene Förderprogramme des Bundes nutzen, um beim energetischen Neubau bzw. der energetischen Sanierung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Auch die Stadt Berlin bietet Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Den Überblick über staatliche Förderungen gibt es hier.

GEG – Was regelt das Gebäudeenergiegesetz zu Heizungsoptimierung und -tausch?

Im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das GEG gilt seit 1. November 2020 und wurde zum 1. Januar 2024 angepasst. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist für Ende 2025 geplant. Wir halten Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.
 


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Einfache Strichgrafik von einem Haus mit Heitzung und Thermostat darüber befindet sich der Titel
 im Neubaugebiet Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024
 Außerhalb eines Neubaugebietes Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028
 BESTANDSGEBÄUDE  Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren Kein Heizungstausch notwendig
 BESTANDSGEBÄUDE  Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich.
Die Grafik visualisiert; in der linken Spalte die neuen anforderungen für Neubauten und in der echten Spalte die anforderungen für  Bestandsgebäude

Quelle: verbraucherzentrale.de

Heizung

Wie die interaktive Graphik zeigt, müssen In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten seit dem 1. Januar 2024 Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. 
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude gelten andere Regelungen: In Großstädten wie Berlin müssen spätestens ab 30.06.2026, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. Das können Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Heizungen mit Biomasse oder grünem Wasserstoff sein. Bis dahin gilt aber weiterhin: Ist die Öl- oder Gasheizung intakt oder lässt sich reparieren, besteht aktuell keine Pflicht zum Heizungstausch. Wenn die Heizung irreparabel kaputt geht oder wenn sie älter als 30 Jahre ist, gelten bestimmte Vorgaben für neue Heizungen. Eine detaillierte Übersicht über diese Vorgaben finden Sie hier.  

Alle weiteren Regelungen für Bestandsgebäude werden mit den kommunalen Wärmeplänen festgelegt. In Berlin soll der Wärmeplan bis Mitte 2026 vorliegen.  Auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung können Sie schon jetzt erste Ergebnisse der verkürzten Wärmeplanung einsehen. In einer Straßenkarte wird detailliert gezeigt, in welchen Gebieten ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich ist – sich jedes Gebäude also voraussichtlich auch in der Zukunft selbst mit Wärme versorgen wird.

Grundsätzlich empfiehlt ZuHaus in Berlin eine rechtzeitige Beratung bevor die alte Heizung kaputt geht, um den Zustand der alten Heizung zu bewerten. 

Sowohl der Heizungsaustausch als auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems werden über KfW und BAFA gefördert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Heizungsförderung für Bestandsgebäude.

Photovoltaik

Das Solargesetz Berlin gilt für alle Neubauten und sieht vor, dass seit dem 01. Januar 2023 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden muss. Bei Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht, wenn eine wesentliche Dachsanierung durchgeführt wird. In diesem Fall muss 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Garagen, Schuppen oder Gewächshäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier

Die Förderung SolarPLUS der Investitionsbank Berlin (IBB) bietet finanzielle Unterstützung für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Stromspeicher in Berlin. Anträge können Sie direkt bei der IBB einreichen. Darüber hinaus gibt es bundesweite Förderprogramme wie den KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG).

Gebäudesanierung

Für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen gibt es diverse Fördermittel von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuschüsse und verbilligte Darlehen gibt es insbesondere für Gebäude, die älter als fünf Jahre sind. Anstelle der Zuschüsse und Kredite des BAFA und der KfW können Sanierungsmaßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. 

Unser Kooperationspartner das BAUinfo Berlin bietet kostenlose und unabhängige Erstberatungen bei Fragen rund ums nachhaltige Bauen und Sanieren an, Termine können Sie hier vereinbaren.
Auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband können Sie sich informieren, welche staatlichen Förderprogramme zu Ihrem Sanierungsvorhaben passen.
 

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