Quelle: verbraucherzentrale.de
Heizung
Wie die interaktive Graphik zeigt, müssen In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten seit dem 1. Januar 2024 Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude gelten andere Regelungen: In Großstädten wie Berlin müssen spätestens ab 30.06.2026, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. Das können Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Heizungen mit Biomasse oder grünem Wasserstoff sein. Bis dahin gilt aber weiterhin: Ist die Öl- oder Gasheizung intakt oder lässt sich reparieren, besteht aktuell keine Pflicht zum Heizungstausch. Wenn die Heizung irreparabel kaputt geht oder wenn sie älter als 30 Jahre ist, gelten bestimmte Vorgaben für neue Heizungen. Eine detaillierte Übersicht über diese Vorgaben finden Sie hier.
Alle weiteren Regelungen für Bestandsgebäude werden mit den kommunalen Wärmeplänen festgelegt. In Berlin soll der Wärmeplan bis Mitte 2026 vorliegen. Auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung können Sie schon jetzt erste Ergebnisse der verkürzten Wärmeplanung einsehen. In einer Straßenkarte wird detailliert gezeigt, in welchen Gebieten ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich ist – sich jedes Gebäude also voraussichtlich auch in der Zukunft selbst mit Wärme versorgen wird.
Grundsätzlich empfiehlt ZuHaus in Berlin eine rechtzeitige Beratung bevor die alte Heizung kaputt geht, um den Zustand der alten Heizung zu bewerten.
Sowohl der Heizungsaustausch als auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems werden über KfW und BAFA gefördert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Heizungsförderung für Bestandsgebäude.
Photovoltaik
Das Solargesetz Berlin gilt für alle Neubauten und sieht vor, dass seit dem 01. Januar 2023 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden muss. Bei Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht, wenn eine wesentliche Dachsanierung durchgeführt wird. In diesem Fall muss 30 Prozent der Nettodachfläche solar genutzt werden. Garagen, Schuppen oder Gewächshäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Förderung SolarPLUS der Investitionsbank Berlin (IBB) bietet finanzielle Unterstützung für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Stromspeicher in Berlin. Anträge können Sie direkt bei der IBB einreichen. Darüber hinaus gibt es bundesweite Förderprogramme wie den KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG).
Gebäudesanierung
Für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen gibt es diverse Fördermittel von KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuschüsse und verbilligte Darlehen gibt es insbesondere für Gebäude, die älter als fünf Jahre sind. Anstelle der Zuschüsse und Kredite des BAFA und der KfW können Sanierungsmaßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.
Unser Kooperationspartner das BAUinfo Berlin bietet kostenlose und unabhängige Erstberatungen bei Fragen rund ums nachhaltige Bauen und Sanieren an, Termine können Sie hier vereinbaren.
Auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband können Sie sich informieren, welche staatlichen Förderprogramme zu Ihrem Sanierungsvorhaben passen.