Energieberatung im Märkischen Viertel

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Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Berlin beraten Sie auch im Märkischen Viertel. Vereinbaren Sie jezt Ihren kostenlosen Beratungstermin.
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Sie suchen einen Energieberater im Märkischen Viertel?

Die Energieberater der Verbraucherzentrale Energieberatung helfen Ihnen gerne weiter. Bei einem Vor-Ort Termin prüfen die Energieberater Heizung und Gebäudehülle und bewerten die energetische Situation ihres Hauses. Sie geben Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch oder den Einsatz erneuerbarer Energien: Welche Investitionen sind sinnvoll? Wie kann mein Haus energieeffizient umgebaut werden? Welche Bauteile sollten zuerst ersetzt werden? Welche Heizung ist die Richtige? Kann ich Wärmepumpen nutzen? Was bringt mir eine Photovoltaikanlage? Daneben informieren Sie unsere unabhängigen Energieberater zu den aktuellen Förderprogrammen der BAFA, KfW und IBB.

Welche Kosten entstehen bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale?

Besitzern und Besitzerinnen von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Reihenhaushälften entstehen für die Energieberatung keine Kosten. Die Eigenbeteiligung wird im Rahmen des Projekts „ZuHaus in Berlin“ durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz übernommen. Einen Beratungstermin können Sie bequem über unser Kontaktformular vereinbaren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die 030 214 85 246.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.