Was lange währt, wird endlich gut. Der mehrjährige Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale und dem Telekommunikationsanbieter Vodafone, der zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof beschäftigte, ist beendet. Denn nun ist klar: Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt der Verbraucherzentrale Recht und stärkt damit die Position von Verbraucher*innen am Markt.
Im deutschen Telekommunikationsgesetz war zum Zeitpunkt der Klageerhebung von einer „anfänglichen Mindestvertragslaufzeit“ für maximal 24 Monate die Rede. Vodafone hatte versucht, Verbraucher*innen länger als diesen Zeitraum vertraglich zu binden. Das Unternehmen argumentierte, dass die Bestimmung sich nicht auf Folgeverträge, sondern nur auf den ersten – also anfänglich geschlossenen – Vertrag beziehe.
Ein langer Weg zum Urteil
Schon 2019 hatte die Verbraucherzentrale gegen Vodafone geklagt. Der Anlass: Ein Verbraucher unterzeichnete zwei Monate vor Ablauf der 24 Monate des Ursprungsvertrages eine sogenannte „Vertragsverlängerung", in der eine Laufzeit von 26 Monaten festgelegt war. Nun kommt das langwierige Verfahren zum Abschluss.
Verbraucherrechte gestärkt
Markus Kamrad, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, freut sich über den Erfolg. „Es hat sich gelohnt, einen langen Atem zu haben. Regelungen zu maximalen Vertragslaufzeiten sind elementare Verbraucherrechte. Das Urteil im Fall Vodafone setzt ein Signal, dass diese geachtet und eingehalten werden müssen.“
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