Folge 4.1: Fremdkörper in Lebensmitteln

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Plastikteilchen im Müsli, ein Tierzahn im Makkaroni-Auflauf oder Glassplitter im Fleischsalat sind unappetitlich und können sogar gesundheitsschädlich sein. Mehrmals wöchentlich erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Fremdkörpern in Lebensmitteln.
Frau entdeckt Fremdkörper in ihrem Salat

Welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie Fremdkörper in einem Lebensmittel finden? An wen können Sie sich wenden? Und wie handeln Hersteller und Verkäufer in solchen Fällen? Diese und weitere Fragen zum Thema „Fremdkörper in Lebensmitteln“ klären wir in der aktuellen Folge der neuen Staffel „kurz & knackig“ unseres Podcasts "Nachgehakt".

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an ernaehrung@vz-bln.de.

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Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.