Folge 3.6: Neues Kaufrecht

Stand:
Die sechste Folge des Podcast „Nachgehakt – Jetzt erst Recht“ ist eine Sonderfolge zum Thema Änderungen im Kaufrecht. Denn ab dem 01.01.2022 treten zahlreiche neue Regelungen für den Kaufvertrag in Kraft.
Frau sitzt vor Laptop und betrachtet Kreditkarte

Welche Neuerungen gibt es? Was gilt für die alten Kaufverträge? Welche Änderungen muss man besonders beachten? Zu diesen Fragen und zu den wichtigste Regelungen in der Praxis für Verbraucherinnen und Verbraucher geben wir in der aktuellen Folge einen kleinen Überblick.

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an wvs@vz-bln.de.

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Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.