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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.

Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.

Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.

Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Füllen Sie dazu bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular an folgende Anschrift:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin

Für einmalige Zuwendungen ab EUR 50,00 senden wir Ihnen gerne schnellstmöglich eine Spendenquittung zu. Für regelmäßige Zuwendungen erhalten Sie von uns Anfang des folgenden Jahres eine Spendenquittung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden. Alle Zuwendungen sind steuerbegünstigt.

Oder überweisen Sie den gewünschten Betrag direkt auf unser Konto:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE39 1005 0000 0730 0037 95
BIC: BELADEBEXXX

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.