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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.

Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.

Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.

Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Füllen Sie dazu bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular an folgende Anschrift:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin

Für einmalige Zuwendungen ab EUR 50,00 senden wir Ihnen gerne schnellstmöglich eine Spendenquittung zu. Für regelmäßige Zuwendungen erhalten Sie von uns Anfang des folgenden Jahres eine Spendenquittung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden. Alle Zuwendungen sind steuerbegünstigt.

Oder überweisen Sie den gewünschten Betrag direkt auf unser Konto:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE39 1005 0000 0730 0037 95
BIC: BELADEBEXXX

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.