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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.

Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.

Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.

Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Füllen Sie dazu bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular an folgende Anschrift:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin

Für einmalige Zuwendungen ab EUR 50,00 senden wir Ihnen gerne schnellstmöglich eine Spendenquittung zu. Für regelmäßige Zuwendungen erhalten Sie von uns Anfang des folgenden Jahres eine Spendenquittung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden. Alle Zuwendungen sind steuerbegünstigt.

Oder überweisen Sie den gewünschten Betrag direkt auf unser Konto:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE39 1005 0000 0730 0037 95
BIC: BELADEBEXXX

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.