Ansprüche auch bei höherer Gewalt
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (26. September 2013, Az. C-509/11) bestehen Ihre Ansprüche auch bei höherer Gewalt. Dazu gehören etwa besondere Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorakte, Streiks oder unvermeidbares Verhalten Dritter (Suizide).
Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze; Eisenbahnunternehmen können als Betrag, ab dem sie eine Entschädigung zahlen, vier Euro oder auch weniger festlegen. Für den Fall wiederholter Verspätungen oder Zugausfälle müssen sie in ihren Beförderungsbedingungen eine angemessene Entschädigung für die Inhaber von Zeitkarten vorsehen.
Neue EU-Fahrgastrechte ab 2023
Das Europäische Parlament (EP) hat Änderungen der Fahrgastrechte in der EU beschlossen. Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für Bahnkund:innen. "Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis", kommentierte Klaus Müller als Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ab 2023 sollen Bahnreisende keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie "durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen" verspätet oder überhaupt nicht ans Ziel kommen. Auch Gesundheitskrisen "wie beispielsweise Pandemien" oder "bestimmte Handlungen von Dritten" (zum Beispiel Personen im Gleis) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein.