Recht

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Das ändert sich 2025 beim Thema Recht
Ein Smartphone mit einem WLAN-Symbol und dem Text “Mbit/s” sowie eine SIM-Karte. Symbolisiert Änderungen bei Internet- und Mobilfunkverträgen.
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Minderungsrecht im Mobilfunk

Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, können Verbraucher:innen die Rechnung für ihren Internetzugang kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. „Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem neuen Messtool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt“, sagt Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

Das neue Postgesetz

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten. Die Versorgung mit Filialen und Briefkästen wird weiterhin gewährleistet. So muss es deutschlandweit eine Mindestanzahl an Filialen geben, die für Anwohner:innen in erreichbarer Nähe liegen. Gleiches gilt für Briefkästen. Diese dürfen in der Regel nicht weiter als einen Kilometer entfernt sein. Auch alternative Modelle wie sogenannte digitale Poststationen können unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Eine bessere Übersicht über die Postinfrastruktur soll der sogenannte neue Digitale Atlas bieten: Er fasst zusammen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob sie barrierefrei nutzbar sind, oder ob für die Nutzung ein eigenes Endgerät erforderlich ist. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt außerdem kleine, aber wichtige Änderungen für die Zustellung von Paketen. „Verbraucher:innen werden mit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes davor geschützt, ihre Pakete in weit entfernt liegenden Orten abholen zu müssen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zum einen dürfen Pakete nur in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Zum anderen dürfen Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.“

Höhere Brief- und Paketpreise

Ab 1.1.2025 wird der Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten (statt wie bisher 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Auch der Versand von Paketen wird ab kommendem Jahr teurer: So steigt der Preis für das Päckchen S von 3,99 auf 4,19 Euro, für das Päckchen M von 4,79 auf 5,19 Euro, für das Paket 2 kg (nur online) von 5,49 auf 6,19 Euro und das Paket 5 kg von 6,99 auf 7,69 Euro. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme werden zum 31.12.2024 eingestellt.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.