Berliner Bürgermeister zu Besuch

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Hoher Besuch hatte sich für den heutigen Tag in der Verbraucherzentrale angekündigt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner kam höchstpersönlich in die Beratungsstelle am Standort Tempelhof, um sich vor Ort über die Arbeit der Institution zu informieren.
Vorstand Dörte Elß übergibt Tätigkeitsbericht an Regierenden Bürgermeister Kai Wegner
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Zunächst übergab Vorstand Dörte Elß Kai Wegner den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023. Im Anschluss daran nahm er sich Zeit für einen Rundgang durch die Verbraucherzentrale, bei dem er mit den Fachexpert*innen der Bereiche Energie, Pflege und Ernährung ins Gespräch kam. „Ich freue mich sehr darüber, dass der Regierende Bürgermeister heute bei uns war. Dies zeigt seine Wertschätzung für den Verbraucherschutz in Berlin,“ so Elß. Beim angeregten Austausch mit dem Vorstand und der Verwaltungsratsvorsitzenden Wibke Werner vom Berliner Mieterverein kamen verschiedenste Themen aus der täglichen Arbeit des Vereins zur Sprache.

Grosse Bedeutung der Verbraucherbildung

Besondere Einigkeit herrschte beim Thema Verbraucherbildung. Wegner und Elß betonten beide, dass bereits junge Menschen über ihre Rechte im Verbraucheralltag Bescheid wissen sollten. Auch wenn der Regierende natürlich heute nicht wie die anderen Besucher*innen in der Verbraucherzentrale war, um sich Rat zu holen, einen gab Dörte Elß ihm dann doch noch mit auf den Weg: „Kommen Sie bald wieder, denn bei uns erfahren Sie immer aus erster Hand, was die Berliner*innen wirklich bewegt.“ Und genau darüber sollte ein Bürgermeister schließlich stets Bescheid wissen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.