Berliner Bürgermeister zu Besuch

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Hoher Besuch hatte sich für den heutigen Tag in der Verbraucherzentrale angekündigt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner kam höchstpersönlich in die Beratungsstelle am Standort Tempelhof, um sich vor Ort über die Arbeit der Institution zu informieren.
Vorstand Dörte Elß übergibt Tätigkeitsbericht an Regierenden Bürgermeister Kai Wegner
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Zunächst übergab Vorstand Dörte Elß Kai Wegner den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023. Im Anschluss daran nahm er sich Zeit für einen Rundgang durch die Verbraucherzentrale, bei dem er mit den Fachexpert*innen der Bereiche Energie, Pflege und Ernährung ins Gespräch kam. „Ich freue mich sehr darüber, dass der Regierende Bürgermeister heute bei uns war. Dies zeigt seine Wertschätzung für den Verbraucherschutz in Berlin,“ so Elß. Beim angeregten Austausch mit dem Vorstand und der Verwaltungsratsvorsitzenden Wibke Werner vom Berliner Mieterverein kamen verschiedenste Themen aus der täglichen Arbeit des Vereins zur Sprache.

Grosse Bedeutung der Verbraucherbildung

Besondere Einigkeit herrschte beim Thema Verbraucherbildung. Wegner und Elß betonten beide, dass bereits junge Menschen über ihre Rechte im Verbraucheralltag Bescheid wissen sollten. Auch wenn der Regierende natürlich heute nicht wie die anderen Besucher*innen in der Verbraucherzentrale war, um sich Rat zu holen, einen gab Dörte Elß ihm dann doch noch mit auf den Weg: „Kommen Sie bald wieder, denn bei uns erfahren Sie immer aus erster Hand, was die Berliner*innen wirklich bewegt.“ Und genau darüber sollte ein Bürgermeister schließlich stets Bescheid wissen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.