Betrüger rufen im Namen der Verbraucherzentrale Berlin an

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Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Anrufern, die sich als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin ausgeben.
Telefonhörer

In letzter Zeit erhält die Verbraucherzentrale wieder vermehrt Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anrufe in ihrem Namen, besonders im Zusammenhang mit erdachten Gewinnspielen. Betrüger versuchen damit, den guten Ruf für ihre kriminellen Zwecke auszunutzen, wogegen die Verbraucherschützer entschieden vorgehen und anmahnen, nicht auf die Betrugsmaschen hereinzufallen.

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Seit kurzem erreichen die Verbraucherzentrale Berlin vermehrt Anfragen von Verbrauchern, die vermeintlich von dieser angerufen wurden. In einigen Fällen werden sie nicht erreicht, aber die Nummer der Verbraucherzentrale erscheint auf dem Display. In anderen gelingt der Kontakt und Betroffene berichten davon, dass sie dann im Namen der Verbraucherzentrale aufgefordert wurden, Geld zu zahlen. Derzeit werden zudem verstärkt erdachte Gewinnspiele zur Kontaktaufnahme genutzt.

Petra Hegemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin, warnt: „Wir haben die Problematik bereits polizeilich gemeldet und raten dringend davon ab, persönliche Daten preiszugeben. Am besten ist es, gar nicht erst zu reagieren. Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert bei jemandem an. Ebenso wenig unterbreiten wir Angebote am Telefon oder holen Wertgegenstände oder Bargeld ab.“

Verbraucher sollten kritisch bleiben und nicht auf Betrugsmaschen hereinfallen, die im Namen der Verbraucherzentrale versucht werden.

Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.