So verbraucherfreundlich ist der Koalitionsvertrag

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt wie verbraucherfreundlich der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle Kernforderungen des vzbv an die Bundesregierung
  • Einige Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte.
  • Der vzbv hat den Koalitionsvertrag geprüft und einzelne Maßnahmen aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.
Off

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellte am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vor. Mit dem Vorhaben „Mehr Fortschritt wagen“ möchte die zukünftige Bundesregierung auch den Verbraucherschutz stärken. Neben einem vielversprechenden Verbraucherschutzkapitel sollten die Interessen der Verbraucher:innen auch bei den zentralen Herausforderungen wie

  • der Klimakrise,
  • der Digitalisierung oder
  • der Gesundheits- und Pflegeversorgung

im Fokus stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Maßnahmen im Koalitionsvertrag geprüft und aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.

57

Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte

30

Maßnahmen sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich auf Verbraucher:innen auswirken

9

Maßnahmen bieten keine Chance für Fortschritte oder könnten die Situation sogar verschlechtern.

Eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Bewertung des vzbv.

 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle der 11 Kernforderungen an die Bundesregierung des vzbv für eine neue – eine faire, krisenfeste und nachhaltige – Verbraucherpolitik. In den ersten 100 Tagen sollte die neue Bundesregierung aus Sicht des vzbv folgende 11 Vorhaben auf den Weg bringen:

  1. Angemessener finanzieller Ausgleich für steigende Energiepreise für private Haushalte mit geringen Einkommen.
  2. Änderung der Klimaschutz- und Energiegesetze einleiten, mit dem Ziel die Verbraucher:innen in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen.
  3. Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und einem Recht auf Reparatur.
  4. Gesetzentwurf für ein Verbot von an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing für Produkte mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
  5. Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Umsetzung der Vergleichswebsite für Kontoentgelte.
  6. Sicherung von starken Nutzerrechten in den anstehenden europäischen Trilogverhandlungen zur Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act und Digital Market Act).
  7. Gesetzentwurf zur verbraucher- und anwenderfreundlichen Umsetzung der EU-Verbandsklage.
  8. Gesetzentwurf für ein Faireres Verbraucherverträgegesetz, u.a. zur Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge.
  9. Initiierung eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume unter Einbeziehung aller Beteiligten einschließlich der Verbraucherorganisationen.
  10. Gesetzentwurf zu einer neuen dauerhaften staatsfernen Struktur der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unter Leitung von Patienten- und Verbraucherorganisationen.
  11. Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.

 

 

Weitere Informationen zur Bewertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier:

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.