Buchtitel "Patchworkfamilie": Pressematerial

Stand:
Patchworkfamilie
Geld- und Rechtsfragen gut geregelt

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Titelbild des Ratgebers "Patchworkfamilie"

Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältiger geworden: Immer mehr Familien leben heute in Patchworkstrukturen. Diese Realität scheint allerdings beim Gesetzgeber noch keine Rolle zu spielen – wie zum Beispiel beim Erb- oder Steuerrecht. Gerade vor diesem Hintergrund will der Ratgeber „Patchworkfamilie“ der Verbraucherzentrale ermutigen, über Geld zu sprechen und gemeinsame Regelungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu finden.

Offene Fragen und Klärungsbedarf gibt es innerhalb der neuen familiären Konstellationen genug: Wie wirken sich Stiefkinder auf Rentenansprüche aus? Verlieren Alleinerziehende ihren Unterhaltsvorschuss, wenn sie mit einem neuen Partner zusammenziehen? Wie können kinderreiche Patchworkfamilien von höheren Leistungen beim Kindergeld profitieren?

Der Ratgeber beleuchtet rechtliche Ansprüche, erklärt die Vor- und Nachteile möglicher Kontenmodelle für das gemeinsame Haushalten und gibt ganz praktische Tipps, die helfen sollen auch mit einem geringem Budget auszukommen. Zusätzliche Orientierung bieten Checklisten und  lebensnahe Beispiele aus der Praxis.

Der Ratgeber „Patchworkfamilie. Meins. Deins. Unser. So regeln Sie Geld- und Rechtsfragen“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.