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Energieberatung fürs Eigenheim

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Energieberatung bei Ihnen ZuHaus in Berlin

 

Strom- und Wärmeverbrauch

Wir analysieren Ihren Strom und Wärmeverbrauch, vergleichen ihn mit Durchschnitts- und Bestwerten und bewerten Ihre Energiekosten.

Geräteausstattung & Sparpotenziale

Wir nehmen Ihre Geräte unter die Lupe, geben Hinweise zur effizienten Nutzung und  identifizieren Stromfresser.

Heizungsanlage

Wir prüfen Ihre Heizungsanlage hinsichtlich der Anforderungen an die Wärmeversorgung Ihres Hauses und geben Hinweise für eine effiziente Nutzung (Temperaturfühler, Heizkurve, Hydraulischer Abgleich, Heizflächen).

Erneuerbare Energien

Wir ermitteln die Voraussetzungen  und das Potenzial für den Einsatz erneuerbarer Energien wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage für die Stromversorgung. Zudem geben wir Auskunft zu den verfügbaren Fördermitteln.

 

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihnen zu Hause.

Die Beratung nimmt etwa zwei Stunden in Anspruch und ist kostenlos.

Innerhalb von vier Wochen nach dem Termin erhalten Sie per E-Mail einen standardisierten Kurzbericht (kein Gutachten!) mit den Ergebnissen des Checks sowie Handlungsempfehlungen.

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.