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Energieberatung fürs Eigenheim

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Energieberatung bei Ihnen ZuHaus in Berlin

 

Strom- und Wärmeverbrauch

Wir analysieren Ihren Strom und Wärmeverbrauch, vergleichen ihn mit Durchschnitts- und Bestwerten und bewerten Ihre Energiekosten.

Geräteausstattung & Sparpotenziale

Wir nehmen Ihre Geräte unter die Lupe, geben Hinweise zur effizienten Nutzung und  identifizieren Stromfresser.

Heizungsanlage

Wir prüfen Ihre Heizungsanlage hinsichtlich der Anforderungen an die Wärmeversorgung Ihres Hauses und geben Hinweise für eine effiziente Nutzung (Temperaturfühler, Heizkurve, Hydraulischer Abgleich, Heizflächen).

Erneuerbare Energien

Wir ermitteln die Voraussetzungen  und das Potenzial für den Einsatz erneuerbarer Energien wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage für die Stromversorgung. Zudem geben wir Auskunft zu den verfügbaren Fördermitteln.

 

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihnen zu Hause.

Die Beratung nimmt etwa zwei Stunden in Anspruch und ist kostenlos.

Innerhalb von vier Wochen nach dem Termin erhalten Sie per E-Mail einen standardisierten Kurzbericht (kein Gutachten!) mit den Ergebnissen des Checks sowie Handlungsempfehlungen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.