Sonderfolge: 10 Jahre Lebensmittelklarheit

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Schon in vielen Folgen "Nachgehakt" ging es um Lebensmittelkennzeichnung. Die richtige Kennzeichnung von Lebensmitteln ist auch besonders wichtig, damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut informierte Entscheidungen treffen können.
Logo Lebensmittelklarheit.de

Ein Portal, das sich nur diesem Thema verschrieben hat, feiert bereits seinen 10. Geburtstag: lebensmittelklarheit.de. Wie es überhaupt zu der Idee kam, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv einbringen können und noch vieles mehr beantworten wir euch in der Spezial-Folge "Nachgehakt" mit den Gästen Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Claudia Weiß von der Verbraucherzentrale Hessen.

Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an ernaehrung@vz-bln.de.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.