Nach dem Stromausfall

Stand:
Der Südwesten Berlins war kürzlich von einem massiven Stromausfall betroffen. Die Verbraucherzentrale informiert zu drohenden Schäden und wer für sie aufkommt.
Blick auf Rotes Rathaus, Berliner Dom und Fernsehturm
  • für Schäden an der Bausubstanz kommt die Wohngebäudeversicherung auf
  • Schäden dem Versicherer unverzüglich melden
  • fehlende Giro- oder Kreditkarten nach Einbruch sperren lassen
     
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Welche Schäden an der Wohnung drohen durch Stromausfall?

Zu Schäden an der Wohnung kann es vor allem kommen, weil viele Heizungen, auch wenn es keine elektrischen Heizungen sind, Strom brauchen und daher bei Stromausfall ebenfalls ausfallen. Fällt die Heizung bei Minusgraden länger aus, können Wasserleitungen und Heizungsrohre einfrieren. Problematisch sind insbesondere die Wasserschäden, die entstehen, wenn eine Leitung durch Einfrieren platzt und bei Wiederauftauen das Wasser austritt. Kommt es in Folge des Stromausfalls zu solchen Schäden, kommt für Schäden an der Bausubstanz, also zum Beispiel an Rohren, Heizkörpern, Böden, Wänden oder Einbauküchen, die Wohngebäudeversicherung auf. Um Schäden zu vermeiden, sollten einmal eingefrorene Leitungen nach Möglichkeit fachmännisch aufgetaut werden.

Wer kommt für Schäden an Möbeln und Teppichen in Folge des Stromausfalls auf?

Für Schäden durch das Wasser an der Einrichtung, also etwa an Teppichen und Möbeln, kommt, soweit Betroffene eine solche haben, die Hausratversicherung auf.  
Wenn die Versicherung einen Nachweis verlangt, dass man wirklich vom Stromausfall betroffen war, kann man sich an den Netzbetreiber des betroffenen Netzes, die Stromnetz Berlin GmbH, wenden. Diese stellt eine entsprechende Bestätigung aus.

Muss ich einen Schaden sofort melden – auch wenn noch gar nicht klar ist, wie groß er ist?

Ein Schaden sollte dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. 

Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch in Abwesenheit?

Laut der Berliner Polizei gab es keine vermehrten Einbruchversuche oder Einbrüche in Wohnungen oder Privathäuser in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten. Kommt es aber zu einem Einbruch und die Betroffenen haben eine Hausratversicherung, springt diese für Schäden ein. Stellen Betroffene nach der Rückkehr in ihre Wohnung oder ihr Haus fest, dass eingebrochen wurde, rufen sie zunächst die Polizei, fassen nur in Absprache mit der Polizei etwas an und betreten die Wohnung möglichst erst nach Freigabe. Zudem sollten sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Betroffene sollten Fotos von allem machen, was durch den Einbruch verändert wurde und notieren, was fehlt. Wer eine Hausratversicherung hat, ruft diese sobald wie möglich an und meldet den Einbruch, Eigentümer bei Schäden am Gebäude gegebenenfalls auch die Wohngebäudeversicherung.

Stellen Betroffene fest, dass Giro- oder Kreditkarten fehlen, sollten sie diese sofort unter der Nummer 116 116 sperren lassen und alle Buchungen auf dem Konto prüfen. Die Polizei kann eine sogenannte KUNO-Sperre einrichten, um auch Lastschriften per Unterschrift mit den Karten zu verhindern. Detaillierte Informationen finden Betroffene unter https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/einbruch/ 

Beratungshotline Stromausfall

Unsere Beratungshotline zu versicherungsrechtlichen Fragen erreichen Sie unter 030 21485-225* wie folgt:

09.01.2026    13:00 – 18:00 Uhr
12.01.2026    10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
13.01.2026    10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende hier.

 

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