Ungebetener Besuch

Pressemitteilung vom
Erneute Haustürgeschäfte der Telekommunikationsanbieter verärgern zunehmend Kund*innen
Vertreter reicht einer Frau ein Tablet zur Unterschrift

Das Wichtigste in Kürze:

  • Konditionen genau prüfen
  • Im Zweifel keine Unterschrift leisten
  • 14-tägiges Widerrufsrecht für Verträge an der Haustür

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Juli 2024 kündigten viele Telekommunikationsanbieter ihren Kund*innen die Kabelverträge. Dadurch wurden nicht wenige von ihnen aus langjährigen Vertragsverhältnissen entlassen und waren nun ungebunden. Einige Anbieter nahmen dies zum Anlass, vermehrt Haustürvertreter*innen einzusetzen, um neue Kund*innen zu gewinnen.

Der Verbraucherzentrale sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Verbraucher*innen nicht darüber informiert wurden, dass sie einen Vertrag abschlossen. Beispielsweise fielen einige Unternehmen dadurch auf, Verbraucher*innen Glasfaseranschlüsse anzubieten, die sich als DSL-Verträge erwiesen. Dazu erfolgte dann der Hinweis, der Glasfaserausbau müsse erst noch geprüft werden.

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Vorgeschobene Gründe

Unter einem Vorwand, etwa eines erforderlichen Datenabgleichs oder der Empfangsbestätigung eines Paketes mit enthaltenem Router, wurden die Verbraucher*innen dazu bewegt, auf einem Tablet eine Unterschrift zu leisten. In der Mehrheit der Fälle ging es im Gespräch um einen Vertragsschluss, den Verbraucher*innen wurden allerdings andere Konditionen vor-getäuscht, als sie letztlich mit ihrer Unterschrift bestätigten. Im Nachgang wunderten sie sich dann, wenn es zu höheren Abbuchungen kam als mündlich vereinbart.

Untergeschobene Verträge

„Sobald auffällt, dass ein Vertrag untergeschoben wurde, beziehungsweise die Konditionen von dem abweichen, was besprochen war, müssen Betroffene schnellstmöglich den Vertragsschluss bestreiten. Außerdem sollten sie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums sowie den Widerruf erklären“, sagt Lisa Zehmisch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang nachgewiesen werden kann, also am besten per Fax oder Einwurfeinschreiben.

Keine Unterschrift ohne genaue Prüfung

„Letztlich liegt es auch in der Verantwortung der Verbraucher*innen, sich die Konditionen genau durchzulesen und ihre Unterschrift nicht auf einem Tablet unter etwas zu setzen, was sie nicht einsehen können“, so Zehmisch.
Für jene, die bereits ungewollt ein Haustürgeschäft abgeschlossen haben, gibt es aber auch eine gute Nachricht: Der Vorteil des Haustürgeschäfts gegenüber dem Vertragsabschluss im Geschäft ist, dass für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, wenn vom Vertragspartner über das Widerrufsrecht informiert wurde und die Widerrufsbelehrung vorliegt. Werden Verbraucher*innen diese Informationen vorenthalten, läuft die Widerrufsfrist bis zu 1 Jahr und 14 Tage. Bei Abschluss eines Vertrages in einem Laden gibt es dieses Recht nicht. „Dabei kommt es auch in Geschäften immer wieder zu Täuschungen durch Mitarbeiter*innen der Telekommunikationsunternehmen“, weiß Zehmisch.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be


 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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