Elektrizität Berlin verschickt überhöhte Abrechnungen

Pressemitteilung vom
Immer mehr Beschwerden erreichen die Verbraucherzentrale Berlin wegen der Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH. Obwohl die Kund*innen zuvor den abgelesenen Verbrauch gemeldet hatten, berechnete der Energieversorger die Kosten anhand von Schätzungen. Dies führte zu unzulässigen Mehrkosten, teilweise im dreistelligen Bereich.
Frau sitzt am Küchentisch und liest mit ernstem Gesichtsausdruck einen Brief
Off

Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Wenn sich die Verbraucher*innen beschweren, behauptet Elektrizität Berlin oft, sie seien nicht zur Berücksichtigung der gemeldeten Werte verpflichtet. Das ist schlicht falsch. Ich kann Betroffenen nur raten: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und widersprechen Sie der Abrechnung, wenn sie nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten basiert. Und wenn der Anbieter weiter mauert, lassen Sie sich rechtlich beraten.“

Beschwerden nehmen zu

Die Beschwerdezahlen haben sich bis einschließlich Juli 2024 bereits mehr als verdreifacht gegenüber dem gesamten Vorjahr. Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile ein Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät

  • Widersprechen Sie umgehend fehlerhaften Abrechnungen und fordern Sie die Korrektur. Einen Musterbrief finden Sie hier
  • Grundsätzlich sollte die Abrechnung nicht geschätzt werden, da das die Gefahr birgt, dass der tatsächliche Verbrauch nicht berücksichtigt wird und die Abrechnung zu hoch ausfällt
  • Teilen Sie sowohl dem Versorger als auch dem Messstellen-/Netzbetreiber den abgelesenen Zählerstand mit
  • Dokumentieren Sie den Verbrauch am besten mit Fotos oder unter Anwesenheit von Zeug*innen
  • Der Versorger hat eine Neuberechnung auf der Grundlage tatsächlicher Ablesewerte vorzunehmen
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn der Anbieter auf fehlerhaften Abrechnungen beharrt
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.