Schwer zu schätzen

Pressemitteilung vom
Wechsel zu dynamischem Stromtarif gut bedenken
Dynamischer Stromzähler

Das Wichtigste in Kürze:

  • Angebotspflicht für dynamische Stromtarife ab 2025
  • Smart Meter notwendig
  • Potential für tatsächliche Einsparungen schwer abschätzbar
     

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten, bei dem sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Damit kann der Strompreis täglich oder sogar stündlich schwanken, je nachdem wie sich Angebot und Nachfrage an der Strombörse gestalten. Dadurch wird Strom genau dann nutzbar, wenn er günstig ist. Vor dem Wechsel sollten Verbraucher*innen jedoch einiges bedenken.

Off

Strom zielgerichtet zu nutzen, wenn er preisgünstig ist, kann vor allem einen Mehrwert für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen bedeuten, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden.

Preisrisiko liegt bei Verbraucher*innen

Wer sich für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, benötigt einen Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Zudem liegt das Preisrisiko ab Vertragsschluss komplett auf Seiten der Verbraucher*innen und der wirtschaftliche Nutzen ist nur schwer abschätzbar. 

Auf kurze Laufzeiten achten

„Verbraucher*innen, die zu einem dynamischen Strompreis wechseln möchten, sollten auf eine kurze Laufzeit achten. Denn dann können sie unkompliziert in einen Festpreistarif wechseln, falls der Tarif doch nicht den Erwartungen entspricht“, rät Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Dynamische Tarife, die aktuell am Markt zu finden sind, haben zwar ohnehin kurze Vertragslaufzeiten, vereinzelt binden sich Verbraucher*innen aber auch bis zu ein Jahr. „Ich hoffe, dass die Stromanbieter bis zum Jahresende schnell ihrer Informationspflicht nachkommen, damit in Bezug auf die Kosten sowie die Vor- und Nachteile von dynamischen Tarifen für mehr Klarheit gesorgt wird“, so Dündar.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.