Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern?

Pressemitteilung vom
In Deutschland ist der Gebäudesektor für rund 40 Prozent des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Damit dieser deutlicher als bisher sinkt, spielen Wärmepumpen auch in Mehrfamilienhäusern (MFH) eine größer werdende Rolle und sind eine Schlüsseltechnologie für die Wärmewende. Marie Vaubel, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, erläutert Ideen und Lösungen.
Foto einer Wärmepumpe
Off

„Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern zu installieren, ist meistens eine lösbare Aufgabe“, hält Marie Vaubel fest. Die Anforderungen an die Auslegung der Wärmepumpe und des Gesamtsystems sind bei Mehrfamilienhäusern allerdings komplexer als bei Einfamilienhäusern. Denn neben Fragen der Warmwasserbereitung und des Wärmeübertragungssystems gilt es, auch die Wärmequelle in die Überlegungen einzubeziehen. Vielfach wird das Nachrüsten einer Wärmepumpe im Bestand als grundsätzlich problematisch bewertet.

„Im Vorfeld sollten folgende Überlegungen stattfinden: Wärmequelle, Aufstellort, Heizlastberechnung sowie das optimierte Verteilnetz inklusive hydraulischem Abgleich“, zählt Vaubel auf. 

Herausforderung Wärmequelle und Aufstellort

Die Erschließung der Wärmequelle ist bei einer innerstädtischen Bebauung herausfordernd. Dreißig Prozent der MFH in Deutschland stehen in solchen Gebietslagen. Dies macht die Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder Außenluft als Wärmequelle problematisch.

Erdsonden oder Brunnen in Gebäudenähe zu bohren, wird selten genehmigt oder ist schlicht nicht möglich. Der Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpen bedarf zudem einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wird Außenluft als Wärmequelle genutzt, verringert die Geräuschentwicklung die Aufstellmöglichkeiten für Außengeräte, da der Schallschutz einzuhalten ist. In Einzelfällen kann das Außengerät auf einer Dachfläche installiert werden, wenn auf dem Grundstück kein besserer Standort zu finden ist. 

Herausforderung Heizwasser-Verteilnetz

Um die passende Größe einer Wärmepumpe und aller Raumheizflächen zu bestimmen, sollte eine Heizlastberechnung vorliegen. Ein hydraulischer Abgleich ist sinnvoll und zwingend notwendig, um eine Förderung zu erhalten. Folgende Fragen sollten noch geklärt sein: Ist überhaupt eine zentrale Heizungsverteilung vorhanden oder muss diese erst hergestellt werden? Müssen vielleicht nur einzelne Heizkörper vergrößert werden, um die maximalen Heiztemperaturen abzusenken?

Wärmepumpen können mittlerweile Temperaturen von bis zu 70°C erzeugen. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist es jedoch wichtig, die maximale Heizkreistemperatur unter 55°C zu bekommen. Denn: Jedes Grad weniger ist bares Geld, um die Betriebskosten der Wärmepumpe zu senken. 

Herausforderung vorhandene Etagenheizung

Sind im Mehrfamilienhaus einzelne Etagenheizungen vorhanden und keine zentrale Heizungsverteilung, könnte die Luft-Luft-Wärmepumpe eine Lösung sein. Mehrere Räume können an eine Außeneinheit angeschlossen werden, die an der Fassade befestigt wird. Mit dieser Variante kann jedoch kein Warmwasser bereitet werden. Dafür ist ein zusätzliches System erforderlich, beispielsweise ein elektrischer Durchlauferhitzer. 

Lösungsansätze

„Trotz unterschiedlicher Energiestandards lassen sich in Mehrfamilienhäusern verschiedene Wärmepumpen-Lösungen finden“, fasst Marie Vaubel zusammen. Die Lösungsansätze reichen von zentralisierten Wärmepumpen-Systemen für das gesamte Gebäude bis hin zu Wärmepumpen für einzelne Räume. Bei sehr hohen Systemtemperaturen können auch hybride Lösungen, zum Beispiel Wärmepumpe mit einem Gaskessel, für die Spitzenlast in Frage kommen. Ein Ratgeber für die Lösungsvielfalt wurde vom Fraunhofer ISE und der Wohnungswirtschaft Deutschland (GdW) erstellt. 

Technisch identisch, aber rechtlich deutlich anders ist die Situation in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Einzelne Schritte im und am Haus müssen Wohneigentümer*innen gemäß der im Wohneigentumsgesetz vorgeschrieben Regeln abstimmen. Beim Heizungstausch kann es den Prozess deutlich verzögern, wenn keine ausreichenden Kenntnisse zum Thema vorhanden sind. Eine Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft hier weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/ oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.