Achtung Abzocke bei Krediten und Geldanlagen

Pressemitteilung vom
Neues Informationsangebot der Verbraucherzentralen klärt auf
Frau nimmt per Laptop an einem Coaching teil

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Geschäftsmodelle für Kredite und Geldanlagen locken mit einfachen und unkomplizierten Lösungen
  • Die Gefahr besteht, sich zu verschulden oder hohe Summen zu verlieren
  • Verbraucherzentralen warnen vor Abzockmaschen und bieten umfassende Informationen auf www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen

Buy Now Pay Later, Null-Prozent-Finanzierung oder der Schufa-freie Kredit – was nach einer unkomplizierten Finanzierung klingt, kann für größere Komplikationen sorgen und im schlimmsten Fall den Einstieg in die Verschuldung bedeuten. Um zu verhindern, dass vermeintlich einfache Lösungen die finanzielle Not verschlimmern, klären die Verbraucherzentralen mit einem umfassenden Informationsangebot über dubiose Geschäfte mit Krediten und Geldanlagen auf. Verbraucher*innen erfahren auf www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen, woran sich die Abzockmaschen im Bereich Finanzierung und Geldanlage erkennen lassen und was im Zweifelsfall zu tun ist.

Die Waschmaschine streikt? Der Kühlschrank gibt auf oder ein Auto muss wegen des Jobwechsels finanziert werden? Größere, ungeplante Ausgaben sind meistens eine finanzielle Herausforderung. Besonders wenn das Konto einen Puffer für derartige Ereignisse nicht hergibt, ist eine einfache und schnelle Hilfe gefragt. „Angebote wie Buy Now Pay Later, Null-Prozent-Finanzierungen oder Kleinkredite versprechen die perfekte Lösung“, sagt Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin, und führt an: „Anbieter solcher Geschäftsmodelle – egal ob legal oder betrügerisch – haben kein Interesse daran, eine Geldnot zu lindern. Das Interesse der Anbieter ist immer wirtschaftlicher Natur.“ Warum genau diese Finanzierungsmodelle problematisch sind, erklärt das neue Informationsangebot der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen. Von legalen Geschäftsmodellen bis hin zu illegalen Betrügereien werden die wichtigsten Abzockmaschen vorgestellt sowie Tipps, was Betroffene im Notfall tun können. Auch über die psychologischen Tricks hinter den Maschen informiert das Angebot.

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Keine Geldsorgen? Abzockmaschen ändern das

Nicht nur Verbraucher*innen in Geldnot laufen Gefahr, ihre finanzielle Lage durch problematische Geschäftsmodelle zu verschlechtern. Auch wer sein Geld anlegen will, sollte vorsichtig sein. Denn in diesem Bereich locken Betrüger oft mit fantastischen Renditen, auf die Betroffene vergeblich warten. Wer darauf hereinfällt, verliert häufig sein gesamtes eingesetztes Kapital. Zu solchen Abzockmaschen gehört unter anderem die Faksimile-Falle, bei der überteuerte Bücher als vermeintliche Wertanlage – gern an der Haustür – verkauft werden. Neben wertlosen Büchern wird auch Gold als sichere Wertanlage dargestellt. Allerdings müssen Betroffene hier oft feststellen, dass nicht sie, sondern der Anbieter Gewinne macht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.