Verbraucherin sagt nein – PVZ stellt Rechnung

Pressemitteilung vom
Eine Verbraucherin lehnte nachweislich mehrfach ab, als ihr am Telefon ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo angeboten wurde. Dennoch bekam sie von der Pressevertriebszentrale (PVZ) anschließend eine Rechnung.
Mann am Telefon guckt gestresst

Als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, bekam sie Zugang zu einer Aufzeichnung des Telefonats, die eigentlich das Zustandekommen des Vertrags belegen sollte, tatsächlich jedoch das Gegenteil beweist. Hier finden Sie ein Protokoll des Telefonats.

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Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Ein Vertrag, von dem nur der eine Vertragspartner weiß, ist kein Vertrag, zumindest kein rechtsgültiger. Zahlen Sie nicht, wenn Sie nichts von einem Vertrag wissen und keine Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Anbieter auf Vertragserfüllung beharren oder Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung ablehnen.“

Bei Anruf Vertrag

Die Verbraucherin hatte am 1. November 2023 einen Anruf erhalten. Die Callcenter-Agentin glich zunächst die Daten ab, um ihr dann die Vertragsbedingungen vorzulesen. Wie das Callcenter an die Daten gekommen ist, ist unklar. Wie das Protokoll zeigt, unterbricht die Verbraucherin die Callcenter-Agentin im Verkaufsgespräch immer wieder, um darauf hinzuweisen, dass sie mit einem kostenpflichtigen Abo nicht einverstanden ist. Die Anruferin ignoriert das, fragt auch an keiner Stelle nach dem Einverständnis der Verbraucherin und fordert sie stattdessen sogar auf, abzuwarten, bis sie alles vorgelesen habe – anschließend beendet sie das Gespräch. Die Verbraucherin berichtet, sie habe keine Auftragsbestätigung und keine Widerrufsbelehrung erhalten. Das habe sie jedoch nicht gewundert, da sie nach dem Telefonat davon ausgehen konnte, für sechs Wochen eine kostenfreie TV-Zeitschrift zu erhalten.

Rechnung von der PVZ

Mitte Februar erhielt die Verbraucherin eine Rechnung der PVZ über 79,20 EURO für die ersten sechs Monate eines zwölfmonatigen Zeitschriftenabonnements. Die PVZ verwaltet Zeitschriften-Abos im Auftrag ihrer Vertriebspartner und versendet Rechnungen. Erst damit wurde der Verbraucherin bewusst, dass man für das am Telefon als kostenfrei vereinbarte Zeitschriftenabonnement Geld von ihr forderte. Sie widersprach der Rechnung. Die PVZ vertrat jedoch weiter den Standpunkt, der Vertrag sei wirksam am Telefon zustande gekommen und sandte ihr die angeblich bereits versandte Auftragsbestätigung mit den Einwahldaten zur Gesprächsaufzeichnung des Telefonats zu. Da die PVZ anhand der Gesprächsaufzeichnung selbst hätte erkennen können, dass der Vertrag über ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement keinesfalls wirksam zustande kam, hätte spätestens hier Schluss sein müssen. Stattdessen forderte die PVZ weiterhin die Kosten für einen zwölfmonatigen Vertrag. Erst als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, stellte die PVZ die Forderungen ein. 

Rasanter Anstieg der Beschwerden

Allgemein steigen die Beschwerdezahlen wegen Abofallen bei der Verbraucherzentrale Berlin gerade deutlich an. Schon im Jahr 2023 waren sie knapp doppelt so hoch wie 2022. Von Januar bis Juli 2024 haben sich nun die Beschwerden gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr noch einmal mehr als verdoppelt. Bei allen dieser Beschwerden wurden die Rechnungen von der PVZ gestellt.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät

  • Lassen Sie sich am Telefon auf keine Verkaufsgespräche ein, vor allem nicht mit unbekannten Anbietern
  • Wenn Sie online Daten eingeben, stellen Sie vorher durch eingehende Recherche sicher, dass es sich um seriöse Anbieter handelt
  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
  • Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, verlängert sich das Widerrufsrecht um 12 Monate
  • Hilfsweise sollte zusätzlich zum Widerruf die ordentliche Kündigung erklärt werden, sodass der Vertrag spätestens zum nächstmöglichen Zeitpunkt endet
  • Einen Musterbrief finden Sie hier
  • Wenn Anbieter Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung nicht anerkennen, lassen Sie sich rechtlich beraten
     
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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