Verlierspiel

Pressemitteilung vom
Gewinnspiele sind beliebt – leider auch bei unseriösen Anbietern. Allen Gegenmaßnahmen zum Trotz geht der Beratungsbedarf nicht zurück. Jeden Monat suchen zahlreiche Berliner*innen die Verbraucherzentrale auf, um sich wegen Abofallen beraten zu lassen, in die sie durch die Gewinnspielmasche geraten sind.
Ein Mann wartet am Telefon
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Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Natürlich hört jeder gerne, dass er was gewonnen hat. Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man vorsichtig werden. Ganz allgemein gilt: Lassen Sie sich am Telefon auf gar nichts ein, wenn Sie den Anrufer nicht kennen. Und seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten. Wenn sie bereits in eine Abofalle geraten sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern holen Sie sich Beratung. Oft können die Anbieter nicht einmal den Vertragsabschluss beweisen.“

Bei Anruf Verlust

Viele Verbraucher*innen berichten, dass ihnen am Telefon die Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellt wurde. Im Rahmen des Gewinnspiels hätten sie ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abgeschlossen. Dann glichen die Betrüger am Telefon die Daten ab – etwa Handynummer, Name, Post- und Mailadresse. Da den Anrufern diese Daten bereits bekannt waren, begannen viele, zu glauben, sie hätten tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen. Der Anrufer bot ihnen an, durch dreimonatige Zahlung von 89,00 Euro das Abonnement beenden zu können. Weil die Anrufer sehr freundlich sind, werden viele Verbraucher*innen erst dann misstrauisch, wenn sie ihre Kontodaten schon herausgegeben haben. Kurze Zeit später wird dann durch eine Fremdfirma das Geld vom Konto abgebucht. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung erhielten die Verbraucher*innen zu keinem Zeitpunkt.

Datensparsamkeit

Oftmals berichten die Betroffenen, dass sie einige Zeit vor dem Anruf der Betrüger online eine Werbeanzeige für Gutscheine von verschiedenen Supermärkten angezeigt bekommen und in diesem Rahmen ihre Daten angegeben hatten. Den Gutschein erhielten sie allerdings nie. Die Verbraucherzentrale Berlin vermutet, dass die Betrüger hierdurch an die Daten der Betroffenen kamen.

Was können Sie tun?

  • Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, geben Sie keine Daten heraus und beenden Sie im Zweifel das Telefonat
  • Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zusenden, bevor Sie am Telefon weitere Zugeständnisse machen
  • Seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten, insbesondere bei zweifelhaften Werbeanzeigen
  • Bei bereits erfolgten Abbuchungen können Sie eine Rücklastschrift vornehmen, also den Betrag bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Dies gilt bis zu acht Wochen nach der erfolgten Abbuchung. Lastschriften ohne erteiltes SEPA-Mandat können sogar innerhalb von bis zu 13 Monate zurückgefordert werden
  • Prüfen Sie, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wenn nicht, hat auch die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen – sie endet dann erst nach einem Jahr und 14 Tagen
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.