Warnung vor online-wohngeld.de

Pressemitteilung vom
Allein im September sind beim hierfür nicht zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen tausende Anträge auf Wohngeld eingegangen, wie das Ministerium mitteilte. Offenbar wurden die Anträge über online-wohngeld.de gestellt. Die Seite wird vom Unternehmen SSS Software Special Service GmbH betrieben, das bereits wegen verschiedener „Antrags-Services“ von mehreren Verbraucherzentralen abgemahnt wurde und wird.
Eine Frau liest sich einen Vertrag durch und denkt über den Widerruf nach.
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Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Es scheint so einfach und bequem. Man googelt nach „Wohngeldantrag“ und landet bei online-wohngeld.de. Dort gibt man lediglich Name, Geburtsdatum und Adresse ein und erfährt nur einen Klick später, dass der Antrag an das zuständige Amt weitergeleitet worden sei. In Wirklichkeit wird der formlose Antrag an das Bundesbauministerium weitergeleitet. Das ist aber gar nicht zuständig. Beim Wohngeld kann ein Anspruch erst ab Antragstellung beim Sozialleistungsträger entstehen. Das Bundesbauministerium ist kein solcher Sozialleistungsträger und prüft die Anträge nicht. Durch die Vorgehensweise von online-wohngeld.de drohen daher Ansprüche verloren zu gehen. Und die Nutzer*innen des Service wissen nicht, dass ihr Antrag gar nicht bearbeitet wird. Obendrein rechnet das Unternehmen für den eigentlich kostenlosen Antrag 29,99 EURO ab. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt deshalb davor, den Service zu nutzen.“

Kostenfalle „Antrags-service“

Selbstauskunft, Geburtsurkunde, Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Viele Anliegen kann man inzwischen kostenlos online erledigen. Die entsprechenden Webseiten der zuständigen Behörden sind allerdings nicht immer leicht zu finden. Die Ratsuchenden, die sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, haben online nach den Antragsformularen gegoogelt und sind dabei auf den Webseiten privater Anbieter gelandet. Auf deren Seiten haben sie dann ihre Daten eingegeben. Für kostenlose Anträge stellen die Anbieter dann zwischen 29,99 und 174,00 EURO in Rechnung. Die einzige Gegenleistung besteht darin, dass die Betroffenen Zugang zu einem Kundenportal erhalten und halb ausgefüllte Formulare, die zum Teil an die Behörden weitergeleitet werden. 

Falscher Adressat

Neu ist nun, dass die Anträge massenhaft an die falsche Behörde gesendet und die Nutzer nicht darüber informiert werden, wer die zuständige Behörde ist. Dies kann neben den überflüssigen Gebühren für den „Antrags-Service“ den Verlust von Wohngeldansprüchen und damit weit höhere Kosten verursachen. 

Weitere Informationen

  • Wer einen Antrag bei online-wohngeld.de gestellt hat, sollte davon ausgehen, dass dieser nicht beim zuständigen Sozialleistungsträger eingegangen ist. Betroffene sollten ihren Antrag erneut bei der zuständigen Behörde stellen.
  • Berliner*innen können hier Wohngeld online beantragen
  • Alternativ kann der Antrag postalisch beim jeweiligen Bürgeramt bzw. Wohnungsamt gestellt werden. Wer für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden.
  • Welche Unterlagen Berliner*innen für den Antrag benötigen, sehen Sie hier
  • Allgemein gilt, dass vor einer Online-Antragsstellung die Website, das Impressum und das Eingabeformular genau geprüft werden sollten. Grundsätzlich ist die Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag kostenfrei. Wenn dafür Geld gezahlt werden soll, befindet man sich auf den Webseiten privater Anbieter.
  • Wenn es wegen eines „Antrags-Services“ zu Problemen kommt, lassen Sie sich rechtlich beraten 
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.