Zu spät in den Urlaub

Pressemitteilung vom
Wenn der Ferienflieger nicht pünktlich abhebt
Mann steht vor Anzeigetafel am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ansprüche bei mehr als drei Stunden Verspätung
  • Ab fünf Stunden Verspätung Rücktritt vom Vertrag möglich
  • Bei Pauschalreisen Verspätung bis vier Stunden hinnehmbar
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In dieser Woche beginnen die Berliner Sommerferien. Doch nicht jeder geplante Traumurlaub beginnt auch wie einer. Wenn Flüge nicht pünktlich starten oder ausfallen, ist es schnell vorbei mit der Erholung. Umso wichtiger ist es dann zu wissen, wie der Urlaub noch gerettet werden kann.

Mit den Tipps der Verbraucherzentrale können sich Reisende auf solche Fälle vorbereiten.

Entschädigung bei deutlicher Verspätung

Verspätet sich der Flug mit mehr als drei Stunden deutlich, stehen Reisenden unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung ihrer Flugkosten, Ausgleichszahlungen und/oder Betreuungsleistungen zu.  Dabei ist die Verspätung am Zielort maßgeblich, also der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug verlassen werden darf. Die Höhe des Anspruchs kann zwischen 250 und 600 Euro liegen, je nachdem, wie weit das Endziel entfernt ist und ob der Startflughafen oder der Sitz der Fluggesellschaft zur Europäischen Union gehören. „Bei einer Verspätung des Abfluges um fünf Stunden oder mehr können Reisende vom Vertrag zurücktreten und von der Fluggesellschaft die vollständige Erstattung des Flugpreises einfordern“, sagt Josephine Frindte, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Flugannullierung schriftlich bestätigen lassen

Hebt der Flieger gar nicht ab, sollten Reisende sich die Annullierung des Fluges sofort schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen sowie Namen von Zeugen und Ausgabenbelege sammeln. „Fluggesellschaften sind verpflichtet den Ticketpreis innerhalb einer Frist von 7 Tagen zurückzuerstatten. Reisende müssen also unbedingt hartnäckig bleiben, da der Anspruch erst nach drei Jahren ab Ablauf des Jahres endet, in dem er entstand“, rät Frindte.

Flugverspätung bei Pauschalreise gilt als Mangel

Wenn der verspätete Flug Teil einer Pauschalreise ist, kommen gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises, Kündigung des Reisevertrags und/oder Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Frage. Verspätungen von bis zu vier Stunden gelten bei einer Pauschalreise allerdings als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. „Pauschalreisende sollten daran denken, den Reiseveranstalter unverzüglich über eine Flugverspätung zu informieren und sich das Anzeigen des Mangels schriftlich bestätigen zu lassen. Zusätzlich können sie die genannten Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen“, so Frindte.

Geltendmachung der Ansprüche

Die meisten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben auf ihrer Webseite ein Entschädigungsformular. Über dieses können Reisende ihre Ansprüche geltend machen. Sollte kein Formular zu finden sein, können sie die Ansprüche postalisch oder gegebenenfalls per E-Mail geltend machen. Sollten Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche aufkommen, kann man sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen vor Ort oder an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden.

Weitere Informationen

Mein Flug war verspätet: Bekomme ich eine Entschädigung?

„Flugärger“: Mit App kostenlos Entschädigung berechnen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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