Das Wichtigste in Kürze:
- EU-Energielabel wird erweitert
- Informationen zu Reparierbarkeit, Lebensdauer und Batterielaufzeit
- Reparaturen müssen bezahlbar sein
Morgen tritt die Reform der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) in Kraft. Für Smartphones und Tablets, die ab 01. Juli 2025 in der EU in Umlauf gebracht werden, gelten somit neue Label und Anforderungen. Für Verbraucher*innen kann das eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten durch nähere Informationen zum Gebrauch und Recycling bedeuten.
„Das bekannte EU-Energielabel wird künftig um einen Reparierbarkeits-Index (A bis G) erweitert. So sollen Verbraucher*innen auf den ersten Blick erkennen können, wie langlebig und reparaturfreundlich ein Gerät ist“, informiert Benjamin Räther, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin. Das Label gibt zudem auch Hinweise zur durchschnittlichen Lebensdauer, etwa in Bezug auf die Batterielaufzeit, die Robustheit oder auch Staub- und Wasserbeständigkeit, sowie zur Ersatzteilverfügbarkeit und Wartung.
Um die Vorteile des neuen Labels tatsächlich auszuschöpfen, müssen die Anforderungen verbindlich, einheitlich und kontrolliert umgesetzt werden. Verbraucher*innen profitieren also nur dann wirklich, wenn die neuen Labels verständlich und glaubwürdig sind. Zudem müssen reparierbare Produkte am Markt tatsächlich verfügbar und bezahlbar bleiben. Es gilt abzuwarten, ob die Erweiterung des Labels kurzfristig Erfolg haben wird oder Nachbesserungen erforderlich sind.