Ärger im Urlaub gehabt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erweitert Online-Tool für Urlauberrechte
Person schaut online auf die Pauschalreisecheck-Seite
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Die Sommerferien sind überall in Deutschland vorbei  doch nicht alle Urlauber sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Verbraucher*innen müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.

Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update ist das Tool nun auch in der Lage, Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise zu prüfen. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich.

„Viele Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand oder die Unsicherheit scheuen. Der Pauschalreise-Check macht es einfach, schnell und rechtssicher zu handeln“, erklärt Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter www.verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck verfügbar. Auch wenn der Pauschalreise-Check den Ärger im Urlaub nicht ungeschehen macht, können Verbraucher*innen mit ihm schnell und einfach klären, ob sie zumindest einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen können.

Der Pauschalreise-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

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