Gut gebrieft

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor überteuerten Nachsendeaufträgen
Mann holt Post aus Briefkasten

Das Wichtigste in Kürze:

  • für Nachsendeaufträge Website des Anbieters der Zustellleistung nutzen
  • nicht voreilig zahlungspflichtig bestellen
  • Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden
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Wer umziehen möchte, nutzt gern die Möglichkeit, online einen Nachsendeauftrag zu stellen. Die Verbraucherzentrale erreichen derzeit vermehrt Beschwerden von Menschen, die dies vermeintlich bei der Deutschen Post AG taten und stattdessen bei teuren Drittanbietern draufzahlten.

Betroffene sagen, dass sie Websites wie www.nachsendung.online oder www.nachsendeauftrag-direkt.com vertraut haben, weil sie das gelbe Rechteck mit einem Briefumschlag in der Mitte als Logo direkt in Verbindung mit der Deutschen Post gebracht haben.

Drittanbieter mit überteuerten Leistungen

Tatsächlich handelt es sich um Dienstleister, welche als Drittanbieter die Leistung, einen Nachsendeauftrag zu stellen, zu überteuerten Preisen anbieten. Statt 31,40 EUR bei der Deutschen Post für die Online-Bestellung zu zahlen, werden die Verbraucher*innen bei den Drittanbietern mit Preisen von über 100,00 EUR zur Kasse gebeten.

Dabei gibt es einige Anbieter, die auf ihrer Website darauf hinweisen, dass ihre eigenen Services und Produkte in keiner Beziehung zur Deutsche Post DHL Group AG, deren Tochtergesellschaften und anderen Zustelldiensten stehen würden. Bei anderen wiederum gibt es diesen Hinweis nicht, jedoch wird explizit auf den Online-Service des jeweiligen Anbieters verwiesen.

Auftrag nur für sechs Monate möglich

Genannt werden auf den Websites der Preis, die Vertragsdauer von 6 oder 12 Monaten und der Nachsendegrund. Der Unterschied zur Deutschen Post: Der Auftrag kann nur für sechs Monate gestellt werden. Ebenfalls wird beim Bestellvorgang auf den Widerruf verwiesen sowie auf das Erlöschen des Widerrufsrechts beim Anklicken des Feldes. Das ist nach § 356 Absatz 4 BGB zulässig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. „Problematisch ist, dass die Vermittlertätigkeit beim Bestellvorgang nicht hervorgehoben wird, sodass die Verbraucher*innen sich getäuscht fühlen“, sagt Hiba El-Biek, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Nicht voreilig zahlungspflichtig bestellen

„Verbraucher*innen, die sich die Post nachsenden lassen möchten, sollten immer die Website des Anbieters der Zustellleistung nutzen, empfiehlt El-Biek. „Sie sollten außerdem nicht voreilig auf das Feld ‚zahlungspflichtig bestellen‘ klicken, ohne einen Blick auf das Impressum der Website zu werfen.“

Falls keine Bestellung aufgegeben wurde, können Ratsuchende einen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden, um die Forderung zu bestreiten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen das Unternehmen Digitaler Post Service-FZCO eine Unterlassungsklage erhoben und die obigen Punkte moniert. Das Urteil steht noch aus.

Weitere Informationen

Unser Beratungsangebot | Verbraucherzentrale Berlin

Klage gegen Digitaler Post Service - FZCO | Verbraucherzentrale.de

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale | Verbraucherzentrale.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.