Keine Unterschrift zwischen Tür und Angel

Pressemitteilung vom
Digitale Falle an der Haustür: Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht
Hand betätigt Klingel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Unterschrift an der Haustür leisten
  • Keine Daten preisgeben
  • 14-tägiges Widerrufsrecht für Haustürverträge
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Immer wieder melden sich Verbraucher*innen bei der Verbraucherzentrale Berlin, die an der Haustür überrumpelt wurden. Vertreter*innen klingeln unangekündigt und geben vor, im Auftrag des Grundversorgers oder des Netzbetreibers zu kommen, um den Zähler abzulesen oder Daten abzugleichen. Oft heißt es auch, man wolle nur eine Einwilligung einholen, damit später Werbematerial zugesendet werden kann. Dabei nutzen sie gezielt bekannte Unternehmensnamen und erschleichen hierdurch eine Unterschrift auf dem Tablet. Für die Betroffenen hat das häufig schwerwiegende Folgen.

„Viele Betroffene berichten, dass sie gar nicht wussten, dass sie mit ihrer Unterschrift einen Vertrag abgeschlossen haben“, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Es gibt Unternehmen, welche die digitale Unterschrift nutzen, um einen Vertragsabschluss zu behaupten. Im Streitfall haben Verbraucher*innen schlechte Karten, weil sie kaum beweisen können, dass sie getäuscht wurden.“

Verdacht auf Provisionsanreize

Die Verbraucherzentrale Berlin vermutet, dass manche Vertriebsmitarbeiter*innen Unterschriften gezielt erschleichen, um Provisionen oder andere Vergütungen zu erhalten. Das erhöht das Risiko, dass Verbraucher*innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Verträge unterzeichnen. Auch Energieversorger sind hier gefordert. Wenn sich Beschwerden häufen, sollten sie sofort prüfen, ob ihre Vertriebsdienstleister*innen seriös arbeiten, und auffällige Praktiken unverzüglich unterbinden.

Widerruf oder Anfechtung

Werden Verbraucher*innen an der Haustür in einen Vertrag gedrängt, können sie diesen grundsätzlich widerrufen oder anfechten. Viele, die auf dem Tablet unterschreiben, erhalten weder eine Vertragskopie noch eine Bestätigung per E-Mail. Sie wissen häufig nicht, mit welchem Unternehmen der Vertrag zustande gekommen ist und an wen sie sich für einen Widerruf oder eine Anfechtung fristgemäß wenden können. Kommt es an der Haustür zu einem Vertragsschluss, hat man in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Erfolgte keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, steht den Verbraucher*innen sogar ein Widerrufsrecht von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. „Besonders problematisch ist es, wenn Verbraucher*innen auf dem Tablet bestätigen, die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben. Später lässt sich kaum noch bestreiten, dass sie vorlag“, so Dündar.

Eine Anfechtung wegen Täuschung ist ebenfalls möglich. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine Täuschung stattgefunden hat. Ohne Zeugen oder andere Beweise ist dies kaum zu belegen.

Nichts an der Haustür unterschreiben

„Ich rate dringend davon ab, an der Haustür eine Unterschrift zu leisten, schon gar nicht auf einem Tablet. Eine Unterschrift ist kein belangloser Handgriff. Sie kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter Vertragsabschlüsse, SEPA-Lastschriftmandate oder die Einwilligung in Werbeanrufe“, sagt Dündar.

Tipps für Verbraucher*innen:

  • Keine Unterschrift: Nichts an der Haustür unterschreiben, weder auf Papier noch digital.
  • Keine Daten herausgeben: Keine Marktlokations-ID (MaLo-ID), Zählernummer oder Kundendaten herausgeben, wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann.
  • Nachweis verlangen: Wer tatsächlich im Auftrag eines Unternehmens unterwegs ist, kann einen Dienstausweis vorzeigen.
  • Bedenkzeit nehmen: Verträge in Ruhe prüfen, nicht zwischen Tür und Angel.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.