Das Wichtigste in Kürze:
- Unternehmen tragen bei der Hinsendung das Transportrisiko und die Beweislast für eine richtige Zustellung der bestellten Artikel
- Versender*innen sind beim Rückversand bis zur Übergabe an das Versandunternehmen beweispflichtig
- Foto- oder Videoaufnahmen als Beweise nutzen
Für Verbraucher*innen ist die Rechtslage zunächst günstig: Bei einem Widerruf und Rückversand trägt das Unternehmen das Risiko, wenn das Paket auf dem Transportweg verloren geht oder gestohlen wird.
Falsche Behauptungen
In den der Verbraucherzentrale Berlin vorliegenden Fällen sind die Unternehmen allerdings dazu übergegangen, zunächst zu behaupten, die Verbraucher*innen selbst hätten das Paket schon mit dem falschen oder ganz ohne Inhalt abgegeben. Tatsächlich ist der Versender, auch als Verbraucher*in, für die ordnungsgemäße Übergabe an das Versandunternehmen beweispflichtig. Geht dann das Paket auf dem Versandweg verloren, trägt das Risiko dagegen in der Regel das Unternehmen.
Daher raten Verbraucherzentralen schon seit längerem dazu, beim Verpacken und Absenden Foto- oder Videoaufnahmen zu machen und Zeugen hinzuziehen. Um den Beweisanforderungen mancher Unternehmen gerecht zu werden, müssten die Verbraucher*innen allerdings vom Verpacken des Pakets bis zur Abgabe an das Versandunternehmen von Zeugen begleitet oder während des gesamten Prozesses gefilmt werden. „Bei besonders teuren Waren sollten Verbraucher*innen diese Mühen jedoch auf sich nehmen“, rät Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, „da nur so das pauschale Argument der Unternehmen entkräftet werden kann.“
Weitere Informationen
Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.