Verbraucherrallye im „Labyrinth“ Kindermuseum

Pressemitteilung vom
Sinnesparcours, Energiefahrrad, Quizspiele – unerwartete Wendungen und knifflige Haarnadelkurven führen kleine und große Verbraucher*innen durch die Verbraucherrallye. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Verbraucherzentrale Berlin ihren großen Familientag und lädt Kinder, Eltern, Großeltern und alle anderen dazu ein, spielerisch ihr Wissen rund um die wichtigsten Verbraucherthemen zu testen.
Illustration eines Bären der Seifenblasen macht
Off

Was verbraucht mehr Strom: der Wäschetrockner oder der Kühlschrank? Kann ich den Joghurt noch essen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Gut, dass es den Familientag der Verbraucherzentrale gibt! Hier können Kinder und ihre Eltern viel Wissenswertes zu Kaufverträgen, gesunder Ernährung, Energiesparen oder Versicherungen erfahren.

Wann?

Sonntag, 12. November 2023, 11:00 bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 17:00 Uhr)

Wo?

Labyrinth Kindermuseum, Osloer Str. 12, 13359 Berlin.

Der Eintritt ist frei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.