Verlierspiel

Pressemitteilung vom
Gewinnspiele sind beliebt – leider auch bei unseriösen Anbietern. Allen Gegenmaßnahmen zum Trotz geht der Beratungsbedarf nicht zurück. Jeden Monat suchen zahlreiche Berliner*innen die Verbraucherzentrale auf, um sich wegen Abofallen beraten zu lassen, in die sie durch die Gewinnspielmasche geraten sind.
Ein Mann wartet am Telefon
Off

Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Natürlich hört jeder gerne, dass er was gewonnen hat. Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man vorsichtig werden. Ganz allgemein gilt: Lassen Sie sich am Telefon auf gar nichts ein, wenn Sie den Anrufer nicht kennen. Und seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten. Wenn sie bereits in eine Abofalle geraten sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern holen Sie sich Beratung. Oft können die Anbieter nicht einmal den Vertragsabschluss beweisen.“

Bei Anruf Verlust

Viele Verbraucher*innen berichten, dass ihnen am Telefon die Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellt wurde. Im Rahmen des Gewinnspiels hätten sie ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abgeschlossen. Dann glichen die Betrüger am Telefon die Daten ab – etwa Handynummer, Name, Post- und Mailadresse. Da den Anrufern diese Daten bereits bekannt waren, begannen viele, zu glauben, sie hätten tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen. Der Anrufer bot ihnen an, durch dreimonatige Zahlung von 89,00 Euro das Abonnement beenden zu können. Weil die Anrufer sehr freundlich sind, werden viele Verbraucher*innen erst dann misstrauisch, wenn sie ihre Kontodaten schon herausgegeben haben. Kurze Zeit später wird dann durch eine Fremdfirma das Geld vom Konto abgebucht. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung erhielten die Verbraucher*innen zu keinem Zeitpunkt.

Datensparsamkeit

Oftmals berichten die Betroffenen, dass sie einige Zeit vor dem Anruf der Betrüger online eine Werbeanzeige für Gutscheine von verschiedenen Supermärkten angezeigt bekommen und in diesem Rahmen ihre Daten angegeben hatten. Den Gutschein erhielten sie allerdings nie. Die Verbraucherzentrale Berlin vermutet, dass die Betrüger hierdurch an die Daten der Betroffenen kamen.

Was können Sie tun?

  • Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, geben Sie keine Daten heraus und beenden Sie im Zweifel das Telefonat
  • Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zusenden, bevor Sie am Telefon weitere Zugeständnisse machen
  • Seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten, insbesondere bei zweifelhaften Werbeanzeigen
  • Bei bereits erfolgten Abbuchungen können Sie eine Rücklastschrift vornehmen, also den Betrag bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Dies gilt bis zu acht Wochen nach der erfolgten Abbuchung. Lastschriften ohne erteiltes SEPA-Mandat können sogar innerhalb von bis zu 13 Monate zurückgefordert werden
  • Prüfen Sie, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wenn nicht, hat auch die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen – sie endet dann erst nach einem Jahr und 14 Tagen
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.