Energieberatung im Seegefelder Weg

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Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Berlin beraten Sie auch im Seegefelder Weg. Vereinbaren Sie jezt Ihren kostenlosen Beratungstermin.
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Sie suchen einen Energieberater in Berlin Seegefelder Weg?

Die Energieberater der Verbraucherzentrale Energieberatung helfen Ihnen gerne weiter. Bei einem Vor-Ort Termin prüfen die Energieberater Heizung und Gebäudehülle und bewerten die energetische Situation ihres Hauses. Sie geben Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch oder den Einsatz erneuerbarer Energien: Welche Investitionen sind sinnvoll? Wie kann mein Haus energieeffizient umgebaut werden? Welche Bauteile sollten zuerst ersetzt werden? Welche Heizung ist die Richtige? Kann ich Wärmepumpen nutzen? Was bringt mir eine Photovoltaikanlage? Daneben informieren Sie unsere unabhängigen Energieberater zu den aktuellen Förderprogrammen der BAFA, KfW und IBB.

Welche Kosten entstehen bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale?

Besitzern und Besitzerinnen von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Reihenhaushälften entstehen für die Energieberatung keine Kosten. Die Eigenbeteiligung wird im Rahmen des Projekts „ZuHaus in Berlin“ durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz übernommen. Einen Beratungstermin können Sie bequem über unser Kontaktformular vereinbaren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die 030 214 85 246.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.