eine*n selbständige*n Berater*in (m/w/d)

Stand:
Stellenausschreibung
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell geförderte, gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit. Die Verbraucherzentrale ist befugt, Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Verbraucherschutzgesetze sowie die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Verbandsklagen zu unterbinden.

Zur Verstärkung unserer Beratung suchen wir ab sofort
eine*n selbständige*n Berater*in (m, w, d) für Immobilienkauf-, Bau- und Bauträgerverträge

Ihre Aufgaben:

Persönliche Rechtsberatung der Verbraucher*innen zu

  • Immobilienkaufverträgen
  • Bauverträgen
  • Bauträgerverträgen  

Wir erwarten von Ihnen:

  • ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium
  • fundiertes Fachwissen zu Immobilienkaufverträgen und im Bauvertragsrecht
  • einschlägige Berufs- und Prozesserfahrung in einem Unternehmen oder Kanzlei
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • hohe kommunikative Fähigkeiten; die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
  • sicheres und professionelles Auftreten
  • soziale Kompetenz
  • EDV-Kenntnisse.

Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage einer Honorarregelung der Verbraucherzentrale. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 8 Wochenstunden.

Wir schätzen die Vielfalt in unserem Haus und begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung unter Angabe der Kennziffer HN-RB-142021 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Hartmann, Ordensmeisterstraße 15 – 16, 12099 Berlin, bewerbung@vz-bln.de (max. 5 MB und in einer PDF-Datei).

Unsere Datenschutzinformation finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/datenschutz#bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!  

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.